Eingaben an den Rundfunkrat

Programmkritik oder Programmbeschwerde

Der Rundfunkrat und die Landesrundfunkräte verstehen sich als Interessensvertretung von Zuschauer:innen, Hörer:innen und Online-Nutzer:innen. Deshalb gibt es immer wieder schriftliche Eingaben an die Gremien des SWR.

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Stand

Bei den Eingaben an den Rundfunkrat oder an die Landesrundfunkräte ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen allgemeiner Programmkritik und förmlicher Programmbeschwerde. Eine förmliche Programmbeschwerde liegt nur dann vor, wenn die konkrete Verletzung von Programmgrundsätzen behauptet wird. Nur in solchen Fällen kann eine Gremienbefassung erfolgen.

Eingaben mit allgemeiner Programmkritik werden von der Gremiengeschäftsstelle weitergeleitet an die zuständige Programmdirektion und in eigener Verantwortung des SWR beantwortet.

Allgemeine Programmkritik

Ansprechpartner für konkrete Themen haben wir hier zusammengestellt. Allgemeine Programmkritik kann per E-Mail an info@SWR.de oder per Online-Kontaktformular abgegeben werden:

Förmliche Programmbeschwerde

Eine förmliche Programmbeschwerde muss sich auf eine bereits ausgestrahlte Sendung, einen einzelnen Beitrag oder auf ein Online-Angebot des SWR beziehen. Es muss konkret benannt werden, was kritisiert wird und welcher Sachverhalt gegen die Programmgrundsätze verstoßen haben soll. Beschwerden können per Post oder auf elektronischem Weg z.B. über das Beschwerdeformular eingereicht werden.  Der/die Absender/in muss klar identifizierbar sein. Bei elektronisch eingereichten Beschwerden ist sicherzustellen, dass eine Bescheidung der Programmbeschwerde auf elektronischem Weg unmittelbar an den/die Beschwerdeführer/in möglich ist. Eine elektronische Einlegung von Beschwerden über no-reply-Adressen ist nicht möglich. Für förmliche Programmbeschwerden kann das Kontaktformular genutzt werden:

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren:

Erstmals publiziert am
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Autor/in
SWR