Das Gewinnspiel zur SWR1 Aktion "Der perfekte Tag in Weinheim" findet in der Zeit vom 28. Juli bis 24. August 2026 statt. Das Gewinnspiel wird veranstaltet von SWR1 Baden-Württemberg.
1. Teilnahme
Über das Formular auf SWR1.de/bw kann man sich für die Aktion "Der perfekte Tag mit SWR1" bewerben.
2. Gewinn
Der Gewinn umfasst einen besonderen Tag in Weinheim am Mittwoch, den 26. August 2026, für maximal 8 Personen. Kinder müssen mindestens 8 Jahre alt sein. Geplant sind eine Führung durch den Exotenwald, ein Brot-Sommelier-Kurs bei Bäckermeister Michael Kress, sowie ein Picknick im Schlosspark.
Zusätzlich erhält die Gewinnergruppe – entsprechend ihrer Gruppengröße – Baden-Württemberg-Tickets, mit denen der gesamte Nah- und Regionalverkehr in BW einen Tag lang genutzt werden kann. Die Tickets werden von bwegt, einer Initiative des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg, zur Verfügung gestellt.
3. Teilnahmeberechtigung, Einlösung des Gewinns
Das Mindestalter für die Teilnahme an Gewinnspiel ist 18 Jahre. Jede Person darf nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen.
Der Gewinn wird unter allen Teilnehmenden verlost. Eine Umwandlung des Gewinns in Geld- oder Sachpreise ist nicht möglich. Der Gewinn ist nicht übertragbar.
Der/Die Gewinner:in wird im Radio-Programm SWR1 Baden-Württemberg über den Gewinn telefonisch benachrichtigt.
Wenn der/die Gewinner:in zum vereinbarten Zeitpunkt nicht zur Verfügung steht, verfällt der Gewinn ersatzlos. Alle Kosten der Veranstaltung, die nicht ausdrücklich vom Gewinn umfasst sind, trägt der/die Gewinner:in für sich und alle anderen beteiligten Gäste selbst.
Wer am Gewinnspiel teilnimmt, nimmt zur Kenntnis, dass insbesondere wegen unvorhergesehener Umstände eine zeitliche Verlegung, ein Abbruch oder eine gänzliche Absage der Veranstaltung erfolgen kann. In diesem Fall erfolgt eine unverzügliche Information des/der Gewinners/Gewinnerin. Ersatzansprüche oder Ansprüche wegen vergeblicher Aufwendungen kann SWR1 Baden-Württemberg nicht übernehmen.
SWR1 Baden-Württemberg wird die Veranstaltung programmlich begleiten. Alle Teilnehmenden sind sich im Klaren darüber und stimmen zu, dass sie an einem Gewinnspiel teilnehmen, in dessen Rahmen sie zur Abbildung des Gewinnspiels im SWR1 Baden-Württemberg-Radioprogramm, auf SWR1.de/bw, im SWR Fernsehen und in diversen anderen Medien für Interviews, Bild- und Filmaufnahmen zur Verfügung stehen. Während der gesamten Aktion erfolgen Ton-, Film-, und Fotoaufnahmen. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmenden hiermit einverstanden.
4. Sonstiges
Die erhobenen personenbezogenen Daten werden vom SWR nur zum Zwecke des Gewinnspiels genutzt und anschließend gelöscht. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. SWR1 Baden-Württemberg ist berechtigt, die Daten des Gewinners/ der Gewinnerin sowie der entsprechend vertretungsberechtigten Person an seinen Kooperationspartner zu übermitteln, um die Durchführung des Gewinns zu ermöglichen. Mehr Informationen zum Datenschutz gibt es auf https://www.swr.de/unternehmen/organisation/datenschutz-128.html.
SWR1 Baden-Württemberg behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Den Teilnehmenden stehen in diesem Fall keinerlei Ansprüche gegen SWR1 Baden-Württemberg zu.
Bezüglich der Bereitstellung des Gewinns haftet der SWR in vollem Umfang bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
SWR1 Baden-Württemberg kann Teilnehmende aus wichtigem Grund vom Gewinnspiel ausschließen, insbesondere wenn der berechtigte Verdacht oder Nachweis falscher Angaben, Manipulation oder Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder sonstige unerlaubte Handlungen vorliegt.
Aktive und ehemalige Mitarbeitende des SWR, der SWR Media Services GmbH, der ARD oder deren Kooperationspartner dürfen nicht teilnehmen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Einsendeschluss ist Montag, der 24. August 2026 um 24 Uhr.
Hinweis: Der Gewinn wird nicht aus dem Rundfunkbeitrag finanziert. Spender sind die jeweiligen Anbieter und Stadttourismus Weinheim.