Das SWR1 Rheinland-Pfalz Partyschiff

Teilnahmebedingungen

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Von Autor/in SWR1 Rheinland-Pfalz

  1. Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Programmaktion "Das SWR1 Rheinland-Pfalz Partyschiff". Mit der Teilnahme erkennen die Teilnehmenden ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.
  2. Veranstalter der Programmaktion "Das SWR1 Rheinland-Pfalz Partyschiff" ist die Loreley-Linie Lux-Werft GmbH, Rheinuferstr. 55, 56341 Kamp-Bornhofen. Zur Teilnahme an der Programmaktion müssen die Teilnehmenden im Aktionszeitraum vom 20. bis zum 24. April 2026 bei SWR1 Rheinland-Pfalz unter der Telefonnummer 06131 92 93 94 95 anrufen und sich registrieren. Verlost werden im Aktionszeitraum pro Anrufer*ìn jeweils max. 2 Plätze auf der Gästeliste für die beworbene Party auf der Loreley Elegance, durchgeführt von SWR1 Rheinland-Pfalz. Im genannten Aktionszeitraum kann das Gewinnspiel mehrmals täglich zwischen 6 Uhr und 20 Uhr stattfinden.
  3. Die Gewinner werden unter allen Teilnehmern pro Spielrunde nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Die Gewinner werden telefonisch oder schriftlich benachrichtigt. 
  4. Das Mindestalter für die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist 18 Jahre. Aktive und ehemalige Mitarbeitende des SWR, der ARD oder deren Kooperationspartner sowie deren Angehörige dürfen nicht teilnehmen. 
  5. Die erhobenen personenbezogenen Daten werden vom SWR nur zum Zwecke der Programmaktion genutzt und anschließend gelöscht. Im Übrigen gelten die Datenschutzbestimmungen des SWR, abrufbar unter https://www.swr.de/datenschutz
  6. Eine Umwandlung des Gewinns in Geld- oder andere Sachpreise ist nicht möglich. Der Gewinn ist nicht auf andere Personen übertragbar. Ein Weiterverkauf ist nicht erlaubt. Falls Teilnehmende den Gewinn nicht annehmen können oder wollen, informieren sie umgehend bis spätestens 30. April 2026 SWR1 Rheinland-Pfalz per Mail an rp@swr1.de. 
  7. Mit der Teilnahme an der Aktion erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass der SWR über sie namentlich oder in sonst identifizierender Weise berichten darf. Sie stimmen zu, dass der SWR die unter ihrer Mitwirkung hergestellten Bild- und Tonaufnahmen veröffentlichen darf und ohne zeitliche, räumliche oder inhaltliche Beschränkung, insbesondere im SWR Fernsehen/Hörfunk und/oder der ARD-Programmfamilie ausstrahlen und in den Internetangeboten (insbesondere swr1.de/rp) und/oder Media- bzw. Audiotheken des SWR, der ARD sowie über Drittplattformen (z. B. YouTube, Facebook, Instagram) auf Abruf (On Demand und/oder Download) anbieten bzw. als Podcasts nutzen bzw. nutzen lassen darf. 
  8. Der SWR behält sich vor, die Programmaktion jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzusagen, abzubrechen oder zu verschieben. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen, rechtlichen oder sonstigen Gründen nicht möglich ist. Den Teilnehmenden stehen in diesem Fall keinerlei Ansprüche gegen den SWR zu. 
  9. 10. Der SWR kann Teilnehmende aus wichtigem Grund von der Programmaktion ausschließen, insbesondere wenn der berechtigte Verdacht oder Nachweis falscher Angaben, der Manipulation, des Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen oder sonstiger unerlaubter Handlungen vorliegt. 
  10. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Rhein-Lahn-Kreis

SWR Regiotour im Rhein-Lahn-Kreis Mit dem SWR1 Partyschiff zur Loreley

In diesem Jahr geht es mit der SWR Regiotour in den Rhein-Lahn-Kreis. Vom 4. - 10. Mai sind wir bei Euch zu Gast. Wir kommen unter anderem nach Bad Ems, Nassau und Nastätten.

Guten Morgen Rheinland-Pfalz SWR1 Rheinland-Pfalz

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SWR1 Rheinland-Pfalz
Eins gehört gehört. SWR1. (Schriftzug SWR1 auf gelbem Hintergrund)