SWR1 Quiz: Fünf vor Feierabend

Teilnahmebedingungen

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Stand
  1. Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Programmaktion “Fünf vor Feierabend“ ab dem 20.01.2026. Mit der Teilnahme erkennen die Teilnehmenden ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.
  2. Der Veranstalter des Gewinnspiels ist der SWR. Verlost wird ab dem 20.01.2026 täglich von Montag bis Freitag eine SWR1 Tasse. Spielzeitraum ist in der Regel zwischen 16:40 und 16:50 Uhr im Hörfunkprogramm SWR1 RLP. Aus organisatorischen, technischen oder journalistischen Gründen kann das Spiel in Ausnahmefällen auch zu einem anderen Zeitpunkt laufen oder auch ganz ausfallen. Bereits ausgewählten Mitspielenden wird in diesem Falle ein Ersatztermin für eine Spielrunde angeboten.
  3. Das Mindestalter für die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist 18 Jahre. Aktive und ehemalige Mitarbeitende des SWR, der ARD oder deren Kooperationspartner sowie deren Angehörige dürfen nicht teilnehmen.
  4. Zur Teilnahme an dem Gewinnspiel müssen die Teilnehmenden sich über ein Onlineformular auf swr1.de registrieren. Verpflichtende Angaben sind dabei Name, Wohnort und Telefonnummer.
  5. Die Mitspielenden  werden unter allen Teilnehmenden pro Spielrunde nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Die Mitspielenden werden telefonisch oder schriftlich benachrichtigt.
  6. Während der Spielrunde werden der/dem Mitspielenden fünf Fragen aus verschiedenen Themenbereichen gestellt. Für die Beantwortung jeder Frage hat die/der Mitspielende fünf Sekunden ab Ende der Fragestellung Zeit. Antworten, die nach Ablauf der fünf Sekunden gegeben werden, können nicht gewertet werden. Es gilt jeweils die letzte Antwort, die innerhalb der fünf Sekunden gegeben wird. Gewonnen hat, wer drei der fünf Fragen richtig beantwortet hat.. Ob eine Antwort als richtig gewertet werden kann, entscheidet die/der Moderator/in.
  7. Eine Umwandlung des Gewinns in Geld- oder andere Sachpreise ist nicht möglich. Der Gewinn ist nicht auf andere Personen übertragbar. Ein Weiterverkauf ist nicht erlaubt. Falls die/der Teilnehmende den Gewinn nicht annehmen kann oder will, informiert sie/er umgehend SWR1 Rheinland-Pfalz per Mail an feierabend@swr1.de.
  8. Die erhobenen personenbezogenen Daten werden vom SWR nur zum Zwecke des Gewinnspiels genutzt und anschließend gelöscht. Im Übrigen gelten die Datenschutzbestimmungen des SWR, abrufbar unter https://www.swr.de/datenschutz.
  9. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass der SWR über sie namentlich oder in sonst identifizierender Weise berichten darf. Sie stimmen zu, dass der SWR die unter ihrer Mitwirkung hergestellten Bild- und Tonaufnahmen veröffentlichen darf und ohne zeitliche, räumliche oder inhaltliche Beschränkung, insbesondere im SWR-Fernsehen/Hörfunk und/oder der ARD-Programmfamilie ausstrahlen und in den Internetangeboten (insbesondere swr1.de) und/oder Mediatheken des SWR, der ARD sowie in den sozialen Netzwerken (z. B. Facebook) und über Drittplattformen (z. B. YouTube, Facebook, Instagram) auf Abruf (On-Demand und/oder Download) anbieten bzw. als Podcasts nutzen bzw. nutzen lassen darf.
  10. Der SWR behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abzusagen, abzubrechen oder zu verschieben. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen, rechtlichen oder sonstigen Gründen nicht möglich ist. Den Teilnehmenden stehen in diesem Fall keinerlei Ansprüche gegen den SWR zu.
  11. Der SWR kann Teilnehmende aus wichtigem Grund vom Gewinnspiel ausschließen, insbesondere wenn der berechtigte Verdacht oder Nachweis falscher Angaben, der Manipulation, des Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen oder sonstiger unerlaubter Handlungen vorliegt.
  12. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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Onlinefassung
SWR1 Rheinland-Pfalz
Eins gehört gehört. SWR1. (Schriftzug SWR1 auf gelbem Hintergrund)