Die Mitglieder von Feuerwehr oder THW dürfen ohne Rücksprache mit dem Arbeitgeber direkt in den Einsatz gehen. Für die ehrenamtlichen Helfer beim Deutschen Roten Kreuz gelten andere Regeln, beklagt der baden-württembergische Landesgeschäftsführer. Das könne man nur schwer erklären: "Die DRK-Helfenden müssen nicht nur ihren Chef fragen, sondern sie müssen auch - wenn der Einsatz gelaufen ist - bürokratische Hürden überwinden, um überhaupt eine Aufwandsentschädigung zu bekommen." Das sei schlecht für die Motivation und erschwere es, neue ehrenamtlich tätige Mitglieder zu gewinnen.
Wir hoffen, dass den Versprechungen auch Taten folgen. Und da erwarten die Helfenden, dass sie mehr Unterstützung bekommen.
Neues Katastrophenschutzgesetz in BW nicht ausreichend
In Baden-Württemberg hat der Ministerrat ein neues Katastrophenschutzgesetz verabschiedet. Marc Groß sieht darin gute Ansätze: "Da werden die Pauschalen für die Ausbildung erhöht. Da gibt es auch mehr Zusagen für gutes Material." Das sei wichtig für die Motivation der Helfer.
Doch es fehle die geforderte Gleichstellung der DRK-Helfer mit Feuerwehr und THW, was nach Überzeugung von Marc Groß eine Anerkennung der Leistung darstellen würde. Die Ehrenamtlichen beim Deutschen Roten Kreuz opferten ihre Freizeit, um in Notlagen zu helfen. Aber sie seien gezwungen Aus- und Weiterbildung während ihres Urlaubs zu absolvieren. Deshalb sei es höchste Zeit, die Lohnfortzahlung dafür gesetzlich zu regeln: "Denn, dass jemand dafür privaten Urlaub nehmen muss, finden wir nicht in Ordnung", kritisiert der DRK-Landesgeschäftsführer in Baden-Württemberg.