Voyeuristische Fotos und Videos: Was jetzt schon verboten ist

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Frauen heimlich unter den Rock oder von oben in die Bluse zu fotografieren oder zu filmen, ist schon seit drei Jahren verboten und für ungefragte Aufnahmen von nackten Menschen gilt das schon länger. Nun will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig nachlegen - und das hat wohl auch mit Yanni Gentsch zu tun. Die Kölnerin war beim Joggen von einem Mann gefilmt worden, er hatte dabei auf ihren Hintern gezoomt. Sie hat ihn zur Rede gestellt- und dabei selbst gefilmt. Gentsch hat den Vorfall auf Instagram gepostet- das Video wurde mehr als 16 Millionen Mal geklickt. Sie hat der F.A.Z. gesagt, sie habe versucht, Anzeige zu erstatten. Das sei jedoch nicht möglich gewesen- weil es nicht verboten ist, jemanden zu filmen, bei dem keine nackte Haut zu sehen ist. Seitdem berichten immer mehr Frauen von ähnlichen Fällen. Ministerin Hubig plant eine Gesetzesverschärfung - und heute spricht sie mit den Justizministerinnen und -ministern der Bundesländer darüber. Alena Lagmöller aus der ARD-Rechtsredaktion erklärt im Gespräch mit SWR Aktuell-Moderator Stefan Eich, was jetzt schon verboten ist und wie weit eine Strafrechtsänderung hier gehen könnte.