Der Discounter Netto darf weiterhin mit Rabatten werben, die nur den Nutzern der Netto-App zugute kommen. Das Oberlandsgericht Bamberg wies eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands dagegen ab.
Der Discounter Netto darf weiterhin mit Rabatten werben, die nur den Nutzern der Netto-App zugute kommen. Das Oberlandsgericht Bamberg wies eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands dagegen ab.