Das Justitiariat des Südwestrundfunks mit Sitz in Mainz ist für alle Rechtsangelegenheiten des SWR zuständig: Die Bandbreite reicht vom Rundfunkverfassungsrecht, über Telemedien- und Programmrecht, Arbeits- und Urheberrecht bis hin zu Spezialgebieten wie dem Rundfunkbeitragsrecht, dem Datenschutzrecht sowie dem Marken- oder Titelschutzrecht. Dabei berät die Juristische Direktion nicht nur bei aktuellen Einzelfragen. Vielmehr wirkt sie bei der Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den SWR und die ARD mit, z. B. indem Stellungnahmen und Positionen erarbeitet und in Gesetzgebungsprozesse eingebracht oder Rahmenverträge – z. B. im urheberrechtlichen Bereich (Gemeinsame Vergütungsregeln) – verhandelt werden. 2023 und 2024 haben die beiden Juristischen Direktorinnen im Rahmen des ARD Vorsitzes des SWR zudem den Vorsitz der Juristischen Kommission von ARD, ZDF und Deutschlandradio innegehabt.
Novellierung des SWR Staatsvertrags und des Reformstaatsvertrags begleitet
2024 war in medienpolitischer Hinsicht geprägt von den Reformplänen der Länder für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. So haben alle Länder gemeinsam einen Reformstaatsvertrag auf den Weg gebracht, mit dem der Medienstaatsvertrag, der ARD Staatsvertrag, der ZDF Staatsvertrag sowie der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag umfassend novelliert werden sollen. Parallel haben Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg die Modernisierung des SWR Staatsvertrags vorangetrieben und im Herbst 2024 dazu einen Entwurf vorgelegt. Wo immer es um die Regulierung der Rechtsgrundlagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geht, ist auch die Juristische Direktion gefragt. Es geht dann darum, die rechtliche Expertise sowie die Perspektive der Medienhäuser in die Reformprozesse und -debatten einzubringen. Zahlreiche Expertengespräche sowie die Erarbeitung von Positionspapieren zum Reformstaatsvertrag für die ARD im Rahmen des Vorsitzes der Juristischen Kommission, aber auch für den SWR im Hinblick auf die Novelle des SWR Staatsvertrags gehörten daher zu einem der Arbeitsschwerpunkte im Justitiariat des SWR im Jahr 2024.
Verfassungsbeschwerde der ARD zur ausbleibenden Beitragserhöhung begleitet
Nachdem sich im Herbst abzeichnete, dass die Länder den Rundfunkbeitrag nicht wie von der KEF vorgeschlagen zum 1.1.2025 anheben werden, hat sich die ARD (wie auch das ZDF) entschieden, die Verfassungsmäßigkeit dieses Vorgehens mittels Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Auch dieser Schritt wurde durch die Justitiarinnen und die Juristische Direktion des SWR im Rahmen des ARD Vorsitzes maßgeblich begleitet.
Programmrechtliche Beratung der Redaktionen im Fokus
Zu den wichtigen Aufgaben der Juristischen Direktion gehörte auch 2024 wieder die programmrechtliche Begleitung journalistischer Produkte des SWR. Dabei wird die Expertise der Kolleginnen und Kollegen des Justitiariats in unterschiedlichen Phasen der Content-Erstellung zu Rate gezogen. Bereits bei der Entwicklung eines Themas können sich Rechtsfragen stellen, zu denen bereits in einem frühen Stadium rechtliche Expertise eingeholt wird. Soweit sich im Herstellungsprozess Klärungsbedarf ergibt, werden die Kolleginnen und Kollegen auch dort zur Begleitung hinzugezogen. So geben sie bei investigativen Recherchen wie beispielsweise „Report Mainz“ oder Dokumentationen wie „VOLLBILD“ Hilfestellungen zu zulässigen Recherchemethoden. Regelmäßig findet Beratung bei rechtlich sensiblen Produktionen auch im Rahmen der Abnahme statt. Hier sorgt die juristische Abnahme dafür, dass die Produkte möglichst rechtssicher ausgestaltet sind – so sind zum Beispiel einer Verdachtsberichterstattung enge Grenzen gesetzt. Und wenn notwendig, wehrt das Justitiariat auch rechtliche Interventionen ab – sowohl nach Veröffentlichung der Inhalte als auch manchmal zuvor – damit die Inhalte des SWR im Sinne des öffentlichen Informationsinteresses publiziert werden und so ihren Beitrag zur freien Meinungsbildung leisten können.