Der SWR legt großen Wert auf einen offenen Diskurs und eine sachliche Auseinandersetzung. Dennoch ist uns der Schutz unserer Formate und Inhalte wichtig. Ob Sie Ausschnitte zitieren, für den Unterricht verwenden oder ein Reaction-Video erstellen wollen – es gelten klare Regeln für Nutzung und Quellenangabe. Alle wichtigen Informationen finden Sie hier!
Wie sind die Inhalte des SWR geschützt?
Alle SWR-Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Das heißt, Vervielfältigung, Bearbeitung oder Verbreitung unserer Inhalte - auch auszugsweise - bedürfen grundsätzlich unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
An der Erstellung unserer Formate sind viele Personen beteiligt. Der SWR ist also nicht für jede Produktion immer alleiniger Rechteinhaber. Insbesondere bei der Verwendung von Fremdmaterial (z.B. aus Stock Archiven oder bei Musik) gelten regelmäßig Rechtebeschränkungen.
Auf Drittplattformen verfolgen wir Urheberrechtsverletzungen mithilfe der gängigen Rightsmanagement Tools. Dabei werden wir von einem externen Dienstleister unterstützt. Die Prozesse sind zum Teil automatisiert, so zum Beispiel für die Sperrung unautorisierter Reuploads unserer Videos auf fremden Kanälen.
Wann darf ich Inhalte des SWR nutzen?
Wenn Sie Ausschnitte aus SWR-Inhalten nutzen wollen und dafür keine Nutzungsgenehmigung haben, sollten Sie sich mit den in Deutschland geltenden Regelungen des Zitatrechts (§ 51 UrhG) vertraut machen. Danach sind Zitate nur in dem Umfang zulässig, der für eine inhaltliche Auseinandersetzung unbedingt notwendig ist. In der Regel ist daher allenfalls die Verwendung kurzer Ausschnitte erlaubt. Zwar führt auch eine etwas weitergehende Nutzung bei uns nicht zwangsläufig zur Sperrung. Wenn Sie Ausschnitte aus unseren Videos aber einfach kopieren oder zur Illustrierung eigener Inhalte nutzen, liegt in der Regel eine Urheberrechtsverletzung vor und es kann zu einer Sperrung kommen. Achten Sie außerdem darauf, dass Sie bei allen Zitaten immer eine vollständige Quellenangabe einfügen.
Wenn Sie SWR-Inhalte für den Schulunterricht oder sonstige Lehrveranstaltungen nutzen wollen, prüfen Sie bitte zunächst die Möglichkeiten einer Verlinkung oder des Embeddings (vgl. Nutzungsbedingungen SWR-Player). Eine Nutzung zur Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre an Bildungseinrichtungen ist zu nicht kommerziellen Zwecken nach den Regelungen des § 60a UrhG möglich.
Anfragen zum Erwerb von Nutzungsrechten an SWR-Inhalten sind an unsere kommerzielle Tochtergesellschaft SWR Media Services zu richten.
Gelten diese Rahmenbedingungen auch für Reaction-Videos?
Ja. Wir freuen uns über einen offenen Diskurs und eine sachliche Auseinandersetzung mit unseren Inhalten. Auch Kritik ist dabei ausdrücklich willkommen. Re-Uploads (auch auf TikTok) sind allerdings keine Reactions und werden konsequent gesperrt.
Wenn Sie auf SWR-Inhalte reacten wollen, sind folgende Punkte zu beachten:
1. Orientieren Sie sich an den Regelungen für das Zitatrecht.
2. Das Reaction-Video muss einen inhaltlichen Mehrwert liefern. Schildern Sie beispielsweise Ihre Sichtweise auf das jeweilige Thema des Beitrags sowie dessen Aufbereitung und Machart.
3. Der SWR muss als Quelle des Originalvideos erkennbar sein. Am besten erklären Sie in Ihrem Video, dass der Inhalt vom SWR stammt. Zusätzlich sollte eine Verlinkung des Originalvideos in der Video-Beschreibung erfolgen. Overlays oder Schnitte dürfen die Erkennbarkeit des SWR-Logos nicht einschränken.
4. Wir behalten uns vor, Reactions-Videos auf den Drittplattformen zu sperren bzw. zu melden, wenn wir Kenntnis davon erlangen, dass sie
a. sinnentstellend sind,
b. für politische oder ideologische Zwecke eingesetzt werden oder
c. auf sonstige Weise Gesetzesverstöße beinhalten, gegen gesetzliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen.
5. Auf Sperrungen durch andere Rechteinhaber haben wir keinen Einfluss. Daher Vorsicht, wenn das Originalvideo Fremdmaterial enthält.