Nachrichtenminute:
Erlass des Bundesinnenministeriums Fördergelder für Anti-Extremismusprojekt gestoppt
Die Gründerin eines Anti-Extremismusprojekts kritisiert Aussagen des Kanzlers, darauf stoppt das Innenministerium die Finanzierung - trotz Protestes der Bundeszentrale für politis…
Text der Pressemeldung:
Mainz. Das Bundesinnenministerium hat Fördergelder für ein Demokratieprojekt zurückgezogen – per Erlass und ohne Angabe von Gründen. Das geht aus internen Dokumenten hervor, die dem ARD-Politikmagazin REPORT MAINZ vorliegen. Dabei hatte die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) massiv gegen diese Entscheidung protestiert.
Seit vielen Jahren fördert die BpB die Organisation „Radikale Töchter“. Es geht um Anti-Extremismusprojekte auf dem Land, sogenannte „Mut-Muskel-Trainings“. Junge Menschen sollen zu demokratischer Mitbestimmung motiviert – und so auch rechtsextreme Gruppierungen geschwächt werden.
Ende 2024 hatte die Organisation wieder Fördergelder von der BpB für die Jahre 2025 und 2026 beantragt - aus dem Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“, das vom Bundesinnenministerium verantwortet wird. Der Antrag wurde von der BpB positiv beschieden, auch die zuständige Fachabteilung im Bundesinnenministerium gab das „Ok“. Da aber aufgrund der Neuwahlen der Minister wechselte und noch kein Bundeshaushalt feststand, konnten die Mittel, insgesamt fast 300.000 Euro, noch nicht förmlich bewilligt und ausgezahlt werden. Schriftlich wurde den „Radikalen Töchtern“ trotzdem mitgeteilt: Die Workshops können bereits zum 1.3.2025 beginnen. Die Organisation nahm die Arbeit auf.
Förderstopp per Erlass
Doch fast ein Jahr später, am 5. Januar 2026, schickte das Innenministerium plötzlich einen Erlass an die untergeordnete Bundeszentrale für politische Bildung: „Herr Staatssekretär Wüste hat entschieden, dass das Modellprojekt Mut-Muskel-Training (…) keine Bewilligung von Fördermitteln (…) erhalten soll.“ Begründung: Keine. Mit den Vorgängen betraute Personen bezeichnen das als „einmaligen Vorgang“, vermuten politische Hintergründe.
Denn die Gründerin von „Radikale Töchter“, Cesy Leonard, hatte im Oktober 2025 eine Petition gegen die Bundesregierung gestartet. Damals tobte die so genannte „Stadtbild-Debatte“. „Radikale Töchter“ warfen Merz Rassismus und „eine Nazi-Rhetorik, die an Goebbels erinnert“ vor. Kurz darauf berichtete die rechtspopulistische Plattform „Nius“ über die Proteste, kritisierte, dass „Radikale Töchter“ mit Steuergeld gefördert würden. Wenige Wochen später folgte der Erlass aus dem Bundesinnenministerium.
„Verstoß gegen das Willkürverbot“?
Die BpB reagierte mit Entsetzen, wie interne Dokumente zeigen, die REPORT MAINZ vorliegen. Die zuständige Referatsleiterin verweigerte ihre Unterschrift unter den Ablehnungsbescheid und wies in einer E-Mail darauf hin, dass sich Zuwendungsempfänger politisch positionieren dürften. Es folgte ein Brandbrief der Behördenleitung an das Bundesinnenministerium, in dem von „erheblichen rechtlichen Bedenken“, von einem möglichen „Verstoß gegen das Willkürverbot“ die Rede ist. Die inhaltliche Prüfung des Projekts sei schließlich beendet gewesen – mit positivem Ergebnis. Die BpB warnt vor einer drohenden Schadenersatzklage. Weiter heißt es in dem Schreiben, es könne der „Ruf der BpB und des BMI als verlässliche, seriöse und insbesondere parteipolitisch neutrale Institution (…) massiv geschädigt werden.“
„Radikale Töchter“ will nun gerichtlich gegen den Finanzierungsstopp vorgehen. Die Gründerin Cesy Leonhardt teilt REPORT MAINZ mit: „Wenn politisch unliebsame Organisationen wie meine ohne Begründung ihre Förderung verlieren, ist das ein absoluter Skandal und ein Angriff auf unsere Demokratie“.
„Niemals darf der Eindruck von Willkür entstehen.“
In der Regierungskoalition sorgt der Vorgang nun für Kritik. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Sonja Eichwede, nannte es REPORT MAINZ gegenüber „verwunderlich“, dass einzelne Projekte aus einem Förderprogramm der Bundeszentrale für politische Bildung durch das Ministerium herausgenommen würden. „Wir sollten uns nicht vorwerfen lassen müssen, dass wir uns nicht genehme Projekte oder bestimmte politische Meinungsäußerungen unterbinden wollen“, so die SPD-Politikerin.
Auch der grüne Innenpolitiker Konstantin von Notz äußert Kritik: „Niemals darf der Eindruck von Willkür entstehen. Wir fordern das Bundesinnenministerium mit Nachdruck dazu auf, ordnungsgemäße Verfahren mit klaren Rechtsgrundlagen vorzulegen, die Rechtsstaatlichkeit und Transparenz gewährleisten.“
Das Bundesinnenministerium will sich auf Nachfrage von REPORT MAINZ nicht zu den konkreten Gründen des Erlasses äußern. Die abschließende Entscheidung über eine Förderung obliege dem Ministerium. „Die Hausleitung des BMI behält sich vor, eigene Schwerpunkte in der aktuellen Förderperiode des Bundesprogramms ‚Zusammenhalt durch Teilhabe‘ zu setzen. Zu Einzelbewertungen äußert sie sich grundsätzlich nicht“, teilt ein Sprecher des Ministeriums mit.