28.10.2025

Tod nach Narkose - Wenn Ärzte pfuschen

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Von Autor/in Aleksandra van de Pol

Mangelnde Überwachung, fehlendes Personal - jedes Jahr sterben Patienten nach Vollnarkosen in deutschen Arztpraxen. Die Vorwürfe gegen Narkoseärzte sind schwerwiegend: Wurden Risiken bewusst in Kauf genommen? REPORT MAINZ trifft Angehörige von Todesopfern und fragt, warum trotz der Zunahme von ambulanten Operationen kaum Kontrollen stattfinden.

Sendungsbeitrag in der ARD-Mediathek:

Weitere Informationen:

Tod der kleinen Emilia: Haftbefehl gegen Narkosearzt

Bevor die vierjährige Emilia 2021 in einer Kronberger Zahnarztpraxis starb, war der zuständige Narkosearzt bereits auffällig. Gegen den Arzt wurde jetzt Haftbefehl erlassen.

Patientin lag monatelang im Wachkoma

Anästhesist steht wegen tödlicher Fehler vor Berliner Landgericht. Ein 78-Jähriger soll bei einer Vollnarkose vor rund fünf Jahren Fehler gemacht haben. Eine 59-jährige Frau starb.

Text des Beitrags:

„Sie hat geschrien und gestrampelt und den Kopf weggedreht. Die hatte die Tränen in den Augen und schrie: Mama nein, Mama nein und dann war sie weg. Das ist das, was mich sehr lange beschäftigt. Einfach weil es der letzte Moment war. Und der war nicht schön.“

„Man geht zum Zahnarzt und kommt nicht mehr nach Hause. “

„Sie ist tot, weil ein Arzt das in Kauf genommen.”

Das sind schwerwiegende Vorwürfe gegen Narkoseärzte. Immer wieder kommt es zu Überwachungsfehlern und bewussten Verstößen gegen Mindeststandards. 

Tim Neelmeier, Richter am Landgericht Itzehoe:
„Ich würde so weit gehen zu sagen, in Deutschland wird jeder Imbiss engmaschiger kontrolliert als eine Arztpraxis.”

Claudia Alter, Sophias Mutter
Claudia Alter, Sophias Mutter

„Hallo Sophia, wenn ich an dich denke, sehe ich dein Lächeln vor mir und höre dein Lachen. Wir beide waren morgens fast immer die ersten, entweder du oder ich und auch oft die letzten. So konnten wir oft miteinander spielen. Die Zeit mit dir war schön. Wenn ich jetzt in den Kindergarten komme, merke ich, dass etwas fehlt. Du. Du wirst immer meine Freundin bleiben. Ich vermisse Dich. Ich schaue in den Himmel und winke dir. Dein Freund Samuel bzw. Sam. Dann hat er hier das Bild gemalt. Das soll der Kindergarten sein. Das ist der Kindergarten und hier ist Sam und er hat Sophia in den Himmel gemalt.”

Sophia, sie wurde nur 6 Jahre alt. Starb kurz vor ihrer Einschulung nach einer ambulanten Vollnarkose beim Zahnarzt. Die Mutter trauert: Sophia war ihr größtes Glück. Mit dem Tod ihres einzigen Kindes vor 5 Jahren ist für Claudia Alter eine Welt zusammengebrochen. Die Umstände des Todes: für sie bis heute unbegreiflich. 

„Ich hab oft hier gesessen und hab gedacht, hätte sie nicht, entschuldigen Sie, vom

Auto überfahren werden können oder irgendeinen anderen blöden Unfall haben können? Aber so habe ich mir auch viel oft Vorwürfe gemacht.  Hast Du doch nicht richtig Zähne geputzt? Hättest du dableiben sollen? Im Zimmer bleiben sollen? Hätte ich überhaupt die Möglichkeit gehabt, darauf bestehen zu können? Aber selbst wenn ich im Zimmer geblieben wäre, hätte ich das doch selbst auch nicht gemerkt. Wahrscheinlich. Ich bin ja kein Arzt.”

Sophia hatte Karies zwischen den Backenzähnen, klagte über Schmerzen. Doch jedes Mal beim Zahnarzt zog sie ihr Schnuffeltuch über den Mund. In einer Kinderzahnarztpraxis sei der Mutter zu einer Vollnarkose geraten worden. Doch dabei kam es zu Komplikationen. Sophia musste reanimiert werden.

„Das sind die Anziehsachen, die Sophia an diesem Tag beim Zahnarzt getragen hat. Und wie man das auch in Filmen so sieht, bekommt man dann im Krankenhaus ein Täschchen mit den Sachen, die sie hatte. Und das ist ja zerschnitten. Und dann wird einem wieder bewusst, was da eigentlich passiert ist. Das sie ja wirklich einen Herzstillstand hatte.”

Vollnarkosen stellen immer ein Risiko dar, das wussten die Eltern. Sie hätten sich die Entscheidung nicht leicht gemacht. Gemeinsam mit Sophias Vater hätte Claudia Alter den ärztlichen Rat gut abgewogen, sagt sie.

„Dann haben wir ja paar Tage Bedenkzeit gehabt. Und ich habe Narkosen gut vertragen. Mein Ex-Mann hat Narkosen gut vertragen. Dann wir haben gedacht: Ja, das ist eine Kinderzahnarztpraxis, eine spezialisierte Kinderzahnarzt-Praxis. Allergien sind uns keine bekannt, was soll schon schief gehen?”

Hat der Narkosearzt Fehler gemacht?

Der Obduktionsbericht bestätigt: Sophia war ein gesundes Mädchen. Sie verstarb an einem schweren Hirnschaden infolge von Sauerstoffmangel. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Narkosearzt. 

„Dann kriegen Sie ein Jahr später diese Akte. Und da steht dann der blanke Horror drin, der eigene Krimi. Und ich habe mich dann auch erst mal krankmelden müssen. Ich konnte erst mal wieder nicht arbeiten. Ich habe mir gedacht, das ist doch nicht wahr, was da steht.”

Ein anästhesiologisches Sachverständigengutachten, das REPORT MAINZ vorliegt beschreibt, was sich im Behandlungszimmer abgespielt haben soll. Daraus geht hervor:  In einem entscheidenden Moment bei der Beendigung der Narkose war der Arzt nicht im Behandlungszimmer, weil er gerade Beratungsgespräche mit anderen Patienten für weitere Narkosen führt. Als er von der Assistentin hinzugerufen wird, steht Sophias Herz bereits mehrere Minuten lang still. 

Anwesenheit zwingend

Das er selbst nicht im Raum war bestätigen laut Gutachten mehrere Zeugen, aber auch der Arzt gibt das über seinen Anwalt zu Protokoll.

Dabei hätte der Arzt während der sogenannten Ausleitung bei Sophia bleiben müssen. So steht es in den Mindeststandards an den anästhesiologischen Arbeitsplatz. Auch der Bundesgerichtshof hat solche Parallelnarkosen verboten.

Claudia Alter ist überzeugt: Der Tod ihrer Tochter war vermeidbar.

„Meine Tochter, also Sophia, meine Tochter ist gestorben, weil mit Wissensstand heute der Anästhesist die Mindeststandards nicht eingehalten hat. Sie ist tot, weil ein Arzt das in Kauf genommen hat. “

Hat er das? Sophias Arzt will sich aufgrund laufender Ermittlungen nicht zu unseren Fragen äußern. Bisher wurde keine Anklage erhoben. Der Arzt gilt als unschuldig.

Keine Standardgerechte Überwachung

Auch Ute Z. verstarb nach einer Zahn-OP.  Zeitungen und das Fernsehen berichteten über den Fall. Der Narkosearzt wurde Anfang des Jahres rechtskräftig vom Landgericht Osnabrück verurteilt, weil - so steht es im Beschluss - sowohl die Ausstattung als auch die Vorgehensweise des Arztes „erheblich von den Mindestanforderungen” an Narkoseärzte abgewichen ist. Er bekam 2 Jahre auf Bewährung wegen Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung.  

Wir treffen Alexandra P., die Tochter von Ute Z. Sie lebt seit Jahren im Ausland. Vom Tod ihrer Mutter hat sie übers Telefon erfahren.

Alexandra P., Tochter von Ute Z.
Alexandra P., Tochter von Ute Z.

„Der Schock war mega, mega tief und ich habe echt viel geweint. Meine Mama, meine beste Freundin. Ich hatte immer gedacht, dass ich irgendwann mit ihren Alten- WG zusammenziehe, wenn ich 70, 75 bin. Wir hatten ein tolles Verhältnis. Sie war eine starke Frau. Eine schöne Frau. Eine sehr stolze Frau. Sie hat viel alleine geschafft. Natürlich fragt man immer wieder, was seiner Mutter passieren kann, aber darum geht es gar nicht. Es geht einfach darum, man geht zum Zahnarzt und kommt nicht mehr nach Hause. “

Irmgard Kreutzer war am 4. April 2023, dem Tag, als alles passiert ist, mit dabei. Sie denkt noch immer an die gemeinsame Zeit.

Irmgard Kreutzer, Freundin von Ute Z.
Irmgard Kreutzer, Freundin von Ute Z.

„Ja, das war halt meine Alltagsfreundin, ich sag immer, weil der Alltag stattgefunden hat. Es war immer diese Bewegung in der Woche drin. Es war nicht nur, wir treffen uns samstags und gehen dann in die Disco oder wie auch immer. Nee, wir treffen uns jeden Tag und machen jeden Tag eigentlich einen Festtag, Party. Dass man immer sagen konnte, ja, ich hab Lust auf ein Glas Sekt, du auch? Ja, wir trinken eins. Am meisten bewegt mich das Verstehen, wie sinnlos dieser Tod war, absolut sinnlos und vermeidbar. In dieser Zahnarztpraxis, da haben Dritte mitgemischt. Da hat nicht das Herz ausgesetzt, weil es nicht mehr wollte, oder weil es einen Schlag bekommen hat, sondern da hat alles ausgesetzt, weil dieser Arzt Pfusch gemacht hat.”

Ute Z. wollte mehrere Zahnimplantate einsetzen lassen, aus Angst vor den Schmerzen unter Vollnarkose. Irmgard Kreutzer hatte sie an dem Morgen zur Praxis gefahren und wollte sie auch später wieder abholen. 

„Und dann haben wir uns noch verabschiedet, dass ich ihr alles Gute wünsche und dann später abhole. Und dann haben uns noch mal kurz die Hand durchs Fenster gereicht und dann sagte sie: Wird schon schiefgehen, ja, und dann verschwand sie in der Zahnarztpraxis. Und das war das letzte Mal, wo ich sie lebend gesehen habe.”

Noch bevor die eigentliche OP beginnt, kommt es in der Zahnarztpraxis zu Komplikationen. Im Gerichtsurteil steht, wie der Anästhesist am Morgen wie üblich die Narkose einleitet, dann aber feststellt, dass er sie nicht beatmet bekommt.  Er ist fest davon überzeugt, dass die Beatmungsschläuche falsch liegen müssen. Und probiert minutenlang, das zu korrigieren. Als er bemerkt, dass Ute Z. bereits in einem kritischen Zustand ist, leistet er jedoch keine erste Hilfe, sondern versucht die inzwischen leblose Patientin mit Ohrfeigen aus der Narkose zu wecken. Der Zahnarzt erleidet schockbedingt einen Kreislaufzusammenbruch.

„Der Anästhesist hat die absoluten Mindeststandards nicht eingehalten. Sie hatte kein EKG. Sie war nur mit einem Fingerclip verkabelt. Und er hat mit einem extrem alten Gerät - fast 50 Jahre - sie versucht zu beatmen, was er vorher nicht kontrolliert hatte, wie es Standard ist und er jedes Mal machen muss, weil nämlich das passiert ist, was mal passieren kann. Das Ventil ist verrutscht und damit konnte er sie dann nicht beatmen und hat dann auch keine weiteren Maßnahmen eingeleitet, um sie zu retten.”

Gravierende Verstöße trotz jahrzehntelanger Erfahrung

Professor Wolfgang Koppert war der medizinische Gutachter in dem Gerichtsverfahren. Er sagt: Der Tod von Ute Z. hätte sicher vermieden werden können. Was ihn besonders schockiert: der Arzt von Ute Z. war er ein erfahrener Anästhesist. Er habe genau gewusst, welche Risiken er durch die Standardunterschreitungen eingeht.

Prof. Wolfgang Koppert, Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin, Medizinische Hochschule Hannover
Prof. Wolfgang Koppert, Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin, Medizinische Hochschule Hannover

„Letztlich, muss man sagen, hat der Arzt an so vielen Stellen wider besseren Wissens und wider den Empfehlungen der Fachgesellschaft, Dinge nicht durchgeführt oder Dinge nicht angewendet, dass das für mich einfach schlichtweg unbegreiflich ist.”

Aus dem Urteil geht auch hervor, der Arzt habe nicht nur in diesem Fall gegen die Standards verstoßen. Alexandra P. sagt, er hätte bis zum Tod ihrer Mutter einfach nur Glück gehabt, dass nichts passiert war. 

„Ich kann es mir weiterhin nicht erklären, ich kann es mir weiterhin nicht vorstellen und ich kann das nicht begreifen, dass das möglich ist in Deutschland. Ich hab immer gesagt: Das ist hier wie im wilden Westen. Hier geht alles.” 

Der Anästhesist antwortet auf unsere Fragen nicht.

Sophia und Ute Z. Zwei Patientinnen, die nach ambulanten Vollnarkosen gestorben sind. Wie oft so etwas vorkommt, ist nicht bekannt. Denn ein verpflichtendes Melderegister für Narkoseschäden gibt es nicht. Wir recherchieren über mehrere Monate, fragen bei Gerichten, Staatsanwaltschaften, und Medizinrechtsanwälten bundesweit an: Wie oft kommt es zu schwerwiegenden Komplikationen infolge von nicht eingehaltenen Standards bei Vollnarkosen in Arztpraxen? 

Mindestens 21 Todesfälle nach Vollnarkosen in Arztpraxen

Das Ergebnis: Allein in den vergangenen zehn Jahren bis heute gab es mindestens 21 Todesfälle, darunter mehrere Kinder. Sechs Personen erlitten schwere Hirnschäden. Also im Schnitt 2-3 Fälle von schwerwiegenden Komplikationen jedes Jahr. 

In 10 Fällen wurden die Ärzte verurteilt, weil sie gegen Standards verstoßen haben und auf wichtige Überwachung verzichtet haben. Mehrere Verfahren laufen derzeit noch.

Ihn wundert das nicht. Professor Uwe Schulte- Sasse, Anästhesist und ehemaliger Klinikdirektor. Gutachter in zahlreichen Gerichtsprozessen. Er beobachtet seit rund 20 Jahren immer wieder ähnliche Fälle.

Prof. Uwe Schulte-Sasse, Anästhesist und medizinischer Sachverständiger
Prof. Uwe Schulte-Sasse, Anästhesist und medizinischer Sachverständiger

„Es gibt guten Grund anzunehmen, dass das die sogenannte Spitze des Eisberges ist. Es gibt viel eher Grund zur Annahme, dass tatsächlich eine Dunkelziffer, die uns nicht bekannt ist, existiert.” 

Jedes Jahr werden Millionen Patienten ambulant operiert - doch das Gravierende hierbei: In diesen Fällen sei es um kleine ambulante Eingriffe bei gesunden Patienten gegangen. Uwe Schulte-Sasse sagt: Diese Personen müssten eine Vollnarkose IMMER überleben. Wenn man sich an die Standards hält.

„Sie müssen solche Funktionen wie Atmung, wie Kreislauf überwachen. Dazu reicht nicht aus, mit dem Hörrohr da zu sein, sondern da braucht es Monitore, da braucht es Geräte dafür. Die zeigen das minutiös an. Schlag auf Schlag, Atemzug für Atemzug zeigen die das an. Das beobachtet man und sieht sofort und erkennt sofort, dass die Atmung jetzt nicht mehr ausreichend ist. Aber das muss geschehen. Wenn man das weglässt und das nicht macht, dann wird das Ganze zum Russisch-Roulette.”

Wir treffen Jürgen Offensand. Er ist mobiler Anästhesist, arbeitet tageweise in verschiedenen Arztpraxen rund um Hannover. Er will uns zeigen, wie eine standardgerechte Vollnarkose funktioniert. Heute in der Kinderzahnarztpraxis von Tobias Tetzlaff. 

Standards sind klar geregelt

Hier sollen heute vier Kinder an den Zähnen behandelt werden. Weil sie Angst vor dem Zahnarzt hätten, und ansonsten nicht behandelt werden könnten, müsse das unter Vollnarkose geschehen, sagt Jürgen Offensand. Er hat seine Geräte in der Praxis stehen, überprüft wie vorgeschrieben zuerst das Narkosegerät. 

„Und dann läuft der Test”

Dr. Jürgen Offensand, Anästhesist
Dr. Jürgen Offensand, Anästhesist

„Die Sicherheit der Patienten hängt in großem, starkem Maße davon ab, dass das Narkosegerät vernünftig funktioniert. Und wenn da irgendwas defekt ist, dann bekomme ich das angezeigt. Ich sehe das vorher und kann gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um das zu korrigieren.”

Zum Beispiel kann er sehen, ob die Beatmung richtig funktioniert. Die 3-Jährige Aya - Eleonora ist als erstes dran. Sie hat Karies zwischen den Backenzähnen. 

Die Regeln für die Narkoseführung stehen in den Mindestempfehlungen an den anästhesiologischen Arbeitsplatz und werden von den Fachgesellschaften vorgegeben - kein Gesetz, aber für Narkoseärzte bindend.  Dazu gehören. neben qualifiziertem Personal - die Überwachung der Lebenszeichen des Patienten. Etwa der Sauerstoffsättigung, hier der Clip am Fußzeh, sowie den Herzrhythmus über das EKG- Gerät, und des Blutdrucks. Diese Apparate helfen dem Arzt unter anderem zu erkennen, dass die Patientin richtig beatmet wird. 

„Beim Einleiten ist es so:  Die Kinder,  oder die Patienten generell, hören plötzlich auf zu atmen, aufgrund unserer Medikamente. Das ist uns bekannt, das wissen wir, das ist kein Risiko, aber sie müssen eben künstlich beatmet werden. Und manchmal gestaltet sich das Etablieren des künstlichen Atemweges sehr schwierig. Und dann braucht man spezielle Hilfsmittel. (Alarm ertönt) Das ist jetzt der Alarm, der uns sagt, hey, das Kind atmet gerade nicht, aber das wissen wir ja.”

Deshalb muss Offensand an der Patientin bleiben, um im Zweifelsfall schnell zu reagieren. Über seine Monitore kann er die Werte beobachten. 

„Dafür brauche ich die Kohlendioxidmessung, die Kohlensäure in der Ausatemluft. Ich möchte gerne wissen, dass das Kind ausreichend Sauerstoff bekommt. Das sind tatsächlich Dinge, die kann ich nicht ohne Monitor kontrollieren.”

Wenn die Narkose läuft, beginnt Tobias Tetzlaff mit seiner Behandlung. Aya-Eleonora hatte bisher nicht mal einen Röntgen zugelassen. Deshalb habe Tetzlaff eine Vollnarkose empfohlen, nachdem mehrere Versuche, es anders zu probieren, nicht geholfen hätten.  

Für Kindernarkosen beim Zahnarzt bis zu 30 Minuten bekommt Offensand rund 120 Euro, hinzu kommen Pauschalen für Aufklärung und Nachbetreuung. Von diesem Satz muss er Personal und Geräte bezahlen. Rund 33.000 Euro habe allein die Ausstattung in dieser Zahnarztpraxis gekostet, für die er Kredite aufgenommen hat, sagt er. Doch all das sei unverzichtbar für sichere Narkosen. Für ihn kaum vorstellbar, dass es Ärzte gibt, die es anders machen. 

„Bei einer Narkose kann so viel passieren, dass man alles, was man irgendwie an Risiken ausschalten kann, ausschalten sollte.”

Das hat der Arzt von Ute Z. nicht getan. Ihm fehlten auch entscheidende Module in der Ausstattung dafür. Seine Patientin hat er lediglich mit einem Fingerclip überwacht, und deshalb nicht gemerkt, wie schlecht es um sie stand. Ihr Gehirn wurde durch den minutenlangen Sauerstoffmangel so schwer geschädigt, dass sie nicht mehr lebensfähig war. Auch weil der Arzt sie - so geben Zeugen vor Gericht an - bis zuletzt auch nicht notfallmäßig beatmet hatte.


„Die hat keinen Sauerstoff bekommen. Null. Das kann man eigentlich nicht begreifen. Es geht ja um Menschenleben, es geht ja nicht um irgendwas, es geht ja auch um Menschen leben. Da kann ich doch nicht so nachlässig handeln.”

Wirtschaftliche Motive?   

Keine Beatmung, keine ordnungsgemäße Überwachung, und ein Narkosegerät aus den 80 er Jahren, dass es auf dem Gebrauchtmarkt schon ab 800 Euro zu kaufen gibt. Was könnte ein Motiv gewesen sein?

Tim Neelmeier, Vorsitzender Richter der Kammer für Arzthaftungsrecht am Landgericht Itzehoe befasst sich schon seit vielen Jahren mit Todesfällen nach ambulanten Vollnarkosen, hat mehrere Fälle juristisch begleitet. Er sieht häufig dabei wirtschaftliche Interessen.

Tim Neelmeier, Richter am Landgericht Itzehoe
Tim Neelmeier, Richter am Landgericht Itzehoe

„Standardunterschreitungen sind hier wirtschaftlich motiviert. Das kann man ganz klar sagen. Es wird immer dort gespart, wo es Geld kostet. Und das ist das Muster, das hier nicht durch Zufall oder durch Nachlässigkeit, sondern aus wirtschaftlicher Kalkulation heraus Standards unterschritten werden.”

Das Abrechnungssystem biete gefährliche Fehlanreize, sagt Tim Neelmeier. Bezahlt würden Ärzte nur dafür, dass sie eine Narkose durchführen. Das WIE spiele hingegen grundsätzlich keine Rolle. Das ermögliche hohe Gewinnmargen für Ärzte, die sich nicht an die Standards hielten.

„Man kann in der Anästhesie sagen oder auch generell in der Medizin, Zeit ist Geld. Und deswegen habe ich einen Anreiz, so viele Patienten in möglichst kurzer Zeit wie möglich zu behandeln und dabei auch am besten so wenig teures Personal wie möglich zum Einsatz zu bringen.”

War das im Fall Sophia auch so? Im Gutachten steht: der Anästhesist habe aus „wirtschaftlichen und zeitlichen Erwägungen” den Behandlungsraum verlassen, und die Narkoseausleitung der Assistenz überlassen. Dies sei „außerhalb des Facharztstandards, außerhalb der Gesetzeslage und grob fehlerhaft.”

Auch habe er jahrelang „vermutlich aus gewinnmaximierenden Gründen” ein mangelhaftes Gerät genutzt. Bei Sophia fehlte zudem die vorgeschriebene Reanimationsmedizin. 

Keine Kontrollen

Solche Zustände finden wir in mehreren Fällen. Dabei sind Ärzte ihrer Berufsordnung nach gebunden, Behandlungen nach dem Stand der Wissenschaft und patientensicher durchzuführen.

Für die Überwachung zuständig sind die jeweiligen Landesärztekammern. Die Kassenärztlichen Vereinigungen für die Qualitätskontrolle. So steht es im Gesetz. Doch genau wie im Fall Ute Z. und bei vielen weiteren konnte Sophias Arzt offenbar jahrelang standardwidrig praktizieren. Warum ist das nicht aufgefallen? 

Die zuständige Ärztekammer schreibt: „Anlasslose Überprüfungen sind rechtlich nicht vorgesehen.”

Die Kassenärztliche Vereinigung teilt mit: „Nicht unter diesen gesetzlichen Prüf-/Genehmigungsauftrag der KV“ fallen „Narkose-Leistungen eines Anästhesisten bei ambulanten Operationen” und verweist auf die gewissenhafte Ausübung der ärztlichen Tätigkeit. 

Mit anderen Worten: sie überprüfen die Arbeitsweise der Anästhesisten nicht - denn das sei gesetzlich nicht vorgesehen.  Auf REPORT MAINZ Anfrage sieht das Bundesgesundheitsministerium die Verantwortung jedoch klar bei den KVen und Ärztekammern. Und schiebt die Verantwortung zurück.  

Wir treffen Janosch Dahmen von den Grünen, er ist Arzt und Gesundheitspolitiker im Bundestag. Er kritisiert, es fehle an Transparenz, wie KV und Ärztekammer überhaupt ihren Aufgaben nachkämen.  

Janosch Dahmen, B‘90Die Grünen, Gesundheitspolitischer Spreche
Janosch Dahmen, B‘90/Die Grünen, Gesundheitspolitischer Spreche


„Hier wird zwar allgemein ein gesetzlicher Auftrag an diese Institutionen übergeben, aber im Konkreten müssen die nie ausweisen, wie sie dieser Aufgabe nachgekommen sind. Und das führt dazu, dass sie an verschiedenen Stellen erkennbarermaßen nicht so wahrgenommen wird, wie sie patientensicher geboten wäre.”

„Ich würde so weit gehen zu sagen, in Deutschland wird jeder Imbiss engmaschiger kontrolliert als eine Arztpraxis.”

Im Vereinigten Königreich seit langem verboten

Probleme, die hier ganz weit weg sind. Wir sind in Scarborough, im Nordosten von England. Todesfälle nach Vollnarkosen waren auch hier im Vereinigten Königreich ein Thema. Doch das ist lange her, bald 25 Jahre. Seitdem sind Vollnarkosen in Zahnarztpraxen verboten. Wir treffen John Renshaw, damals Vorsitzender des britischen Zahnärzteverbandes. Jahrelang sei ein Verbot politisch diskutiert worden, erzählt er. Er sei zuerst dagegen gewesen. Doch weil trotz verschärfter Regeln jedes Jahr 2-3 völlig gesunde Patienten beim Zahnarzt starben, fehlten ihm irgendwann die Argumente. 

John Renshaw, Chairman of the British Dental Association, 2000- 200
John Renshaw, Chairman of the British Dental Association, 2000- 200

“A child who goes into a surgery to have a tooth out should never ever come out in a coffin. Now I know that's a brutal way to put it. But that is what was happening. As Chairman of the British Dental Association, I cannot say in front of anybody it's okay for a patient to die. I can't do that. I´m not prepared to.”

Übersetzung: „Ein Kind, dass zum Zahnarzt geht, sollte niemals, wirklich niemals, in einem Sarg wieder herauskommen. So brutal das klingt- aber genau das ist, was passiert war. Ich konnte mich in meiner Position nicht hinstellen und sagen, es ist in Ordnung, wenn ein Patient stirbt. Das konnte ich nicht. Dazu war ich nicht bereit.” 

Ein Untersuchungsbericht im Auftrag des britischen Staatssekretärs für Gesundheit, an dem er mitwirkte, kam zu dem Schluss: Vollnarkosen sind nur in Krankenhäusern sicher, weil es dort auch immer Personal und Equipment gibt. Ein Forschungsartikel aus dem Jahr 2020 belegt: Seit dem Verbot gab es keine Todesfälle mehr. Mit Blick auf Deutschland sagt er, müsse man sich fragen: Wie viele Fälle seien akzeptabel?

“My argument would be: have a look at the data. Can you afford three deaths or two deaths or one death? I would suggest the answer is no. But unfortunately the only way you'll get rid of them is to stop it all together, like we did, and 25 years later I do believe we made the right decision.”

Übersetzung: „Ich würde sagen: Schauen Sie auf die Zahlen: Können Sie sich drei Todesfälle leisten, oder zwei oder auch nur einen? Ich meine: Nein. Und der einzige Weg, um das zu verhindern, ist alles zu stoppen. So wie wir es vor 25 Jahren getan haben. Ich bin überzeugt, dass war die richtige Entscheidung.” 

Experten fordern Maßnahmen- oder ein Verbot

Wir sind auf dem Fachkongress für Anästhesisten.  Hier dreht sich alles um das Thema Patientensicherheit. Veranstalter ist die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin, kurz DGAI. Sie verfasst die Mindeststandards für Anästhesisten, gemeinsam mit dem Berufsverband BDA. Frank Vescia, Vizepräsident des BDA, ist daran beteiligt. Von einem Verbot will man hier nichts hören. Und mehr Kontrollen wären für ihn wie mit „Kanonen auf Spatzen schießen”, sagt er. 

Dr. Frank Vescia, Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten
Dr. Frank Vescia, Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten


„Wir haben eine kleine, eine wirklich kleine Menge an Anästhesisten, Anästhesistinnen, die sich nicht an die Regel halten und dann nicht anlassbezogen, sondern unaufgefordert, eine Kontrolle, das glaube ich wird... Nein, würde das im Zweifelsfall auch nicht lösen.”

Stattdessen hätten die Fachverbände einen Fragebogen für Eltern erarbeitet. Eine Art Checkliste, um Anästhesisten abzufragen. Das hielte er für den besseren Weg, sagt Frank Vescia. Doch 2 Wochen nach unserem Interview geben die Fachgesellschaften eine Pressemitteilung heraus.  Jetzt fordern sie vom Bundesgesundheitsministerium, die Mindeststandards rechtlich verbindlich festzulegen.

Schärfere Gesetze und mehr Kontrollen fordern auch Janosch Dahmen und Tim Neelmeier. Ansonsten gäbe es auch hierzulande keine Alternative zum Verbot.

„Die Gesundheitspolitik muss jetzt klar Farbe bekennen. Es gibt viel zu viele Tote und schwer geschädigte Patienten, als das das länger ignorant werden darf. Diese völlig vermeidbare und profitorientierte Risiko- Erhöhung, die ist das Problem. Und da müssen wir ran. Ich meine, es sterben hier ansonsten ja kerngesunde Menschen, Kinder, völlig unnötig.”

 „Wenn es nicht gelingt, mit anderen Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die große Anzahl an schrecklichen Todesfällen verhindert werden kann, dann muss sich die Ärzteschaft genauso wie die Politik in Deutschland fragen lassen, ob es grundsätzlich richtig bleibt, überhaupt Narkosen unter solchen Umständen anzubieten.”

Das Bundesgesundheitsministerium sieht auf unsere Nachfrage offenbar keinen Handlungsbedarf. 

Zurück bei Aya-Eleonora. Die 3-Jährige hat die Behandlung inzwischen hinter sich.

Und wird nach nebenan in den Aufwachraum gebracht. Die Narkose wirkt noch nach - deshalb muss sie weiter über die Geräte beobachten werden. Jürgen Offensand fühlt noch einmal, ob die Atmung regelmäßig ist. Dann darf auch der Vater des Mädchens dazu kommen und nach ihr schauen. Er ist erleichtert. 

Muhannad Rafee, Vater von Aya-Elonora
Muhannad Rafee, Vater von Aya-Elonora


„Gerade nachdem ich meine Tochter gesehen habe, es freut mich, dass sie alles geschafft und überstanden hat.” 

Regelmäßig schaut auch die Anästhesie- Assistentin nach Aya- Eleonora, bis sie richtig wach wird und sich ihr Kreislauf stabilisiert hat. 

Wir treffen noch einmal Claudia Alter. Bei ihr hat sich in der Zwischenzeit nicht viel verändert. Sophias Anästhesist darf weiter seiner Tätigkeit nachgehen. Und sie wartet immer noch auf eine Entscheidung, ob überhaupt Anklage erhoben wird. 

„Bezogen auf Sophia und uns wünsche ich mir tatsächlich langsam einen Abschluss, aber keinen, weil es langsam Zeit wird, sondern einen gerechten Abschluss, der der Sophia Gerechtigkeit gibt. Im Sinne von einer Strafe. Das wünsche ich mir, damit auch ich zur Ruhe kommen kann.” 

Erstmals publiziert am
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Autor/in
Aleksandra van de Pol
Autorin Aleksandra van de Pol