Fußball | DFB-Pokal

Unglückliche Terminierung: Mainz 05 wendet sich ans DFB-Bundesgericht

Der Bundesligist soll sein Erstrundenspiel im DFB-Pokal am 18. August austragen. Doch für die 05er ist die Ansetzung maximal unglücklich.

Teilen

Stand

Mainz legt Verwaltungsbeschwerde beim Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes ein. Grund ist das für Montagabend angesetzte Spiel bei Dynamo Dresden (18 Uhr). Nur drei Tage später steht für die Rheinhessen die erste Partie in den Playoffs zur Conference League an.

Bleibt es bei der Ansetzung, müssten die Rheinhessen fünf Pflichtspielen in zwei Wochen absolvieren. Die Antrag auf Verlegung und die anschließende Beschwerde waren abgewiesen worden. Der Gang zum Bundesgericht ist nun die letzte Instanz.

Sicherheitsbedenken der Dresdner Behörden

"Grundsätzlich sollen die DFB-Pokalspiele im Zeitraum vom 15. bis 18. August gespielt werden, allerdings hoffen wir aufgrund unserer besonderen Situation, dass das Bundesgericht unseren Argumenten folgt und in diesem Ausnahmefall im Sinne des gesamten deutschen Fußballs einer Terminierung außerhalb dieses Zeitraums zustimmt", wird Vereins- und Vorstandsvorsitzender Stefan Hofmann in einer Mitteilung zitiert.

"Die Terminierung zum fast spätestmöglichen Zeitpunkt der Pokalrunde ist natürlich alles andere als günstig für uns", hatte Sportvorstand Christian Heidel bereits im Juni gesagt. Der DFB begründete die Ansetzung mit den verbindlichen Vorgaben der Sicherheitsbehörden vor Ort. In Dresden findet am Wochenende vom 15. bis 17. August das "Canaletto" statt, welches als größtes Stadtfest Deutschlands gilt.

Erstmals publiziert am
Stand
Redakteur/in
Michi Glang