Laut Gericht für E-Mails des Partners haftbar

Warum Passwörter nicht geteilt werden sollten

Passwörter sollten sicher sein und nicht geteilt werden – auch nicht mit dem Partner oder anderen Familienmitgliedern. Sonst könnte es im Zweifel teuer werden.

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Stand

Dieser Fall am Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken regt zum Nachdenken darüber an, wie wir mit unseren privaten Passwörtern und Accounts umgehen – auch innerhalb der Familie.

Beispiel zu geteiltem Passwort am Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken

Eine Hausbesitzerin gibt ihrem Ehemann ihre Zugangsdaten für ihren E-Mail-Account. Er hat darüber mit der Versicherung einen Wasserschaden geklärt. Die Entschädigungssumme, die schließlich ausgezahlt wird, ist der Ehefrau aber zu niedrig. Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat nun entschieden, dass die Entschädigungssumme nicht mehr geändert werden muss. Schließlich hat der Ehemann als Vertretung und in ihrem Namen gehandelt.

Wir haben mit Jasper Nebel aus unserer Rechtsredaktion gesprochen, warum das Gericht so entschieden hat.

Warum Passwörter nicht geteilt werden sollten

SWR1: Wie hat das Gericht sein Urteil begründet?

Jasper Nebel: Weil die Hauseigentümerin das Passwort an ihren Ehemann weitergegeben hat, muss sie dafür einstehen, was ihr Mann mit dem Mail-Account anstellt. Wichtig war hier: Der Ehemann hat die Mail an die Versicherung sogar mit dem Namen seiner Frau unterschrieben.

Das bedeutet: Die Versicherung durfte zu Recht davon ausgehen, dass die Mail von der Ehefrau stammt. Deshalb ist sie an die Vereinbarung mit der Versicherung gebunden.

Kontoeigentümer ist haftbar

SWR1: Passwörter weiterzugeben ist im Grunde wie eine Vollmacht, die ich erteile. In welchen Situationen kann das Urteil noch relevant werden?

Nebel: Man muss sich über eines im Klaren sein: Wenn man sein Passwort bewusst weitergibt, auch dem Partner oder dem Ehegatten, kann das unter Umständen teuer werden. Wenn über das Konto irgendwelche Verträge abgeschlossen werden, bin ich als Kontoinhaber ganz schnell daran gebunden.

Deshalb sollte man sich immer sehr gut überlegen, wem man Zugriff auf das eigene Mailkonto gibt. Gleiches gilt übrigens auch für andere Onlinekonten, wie zum Beispiel bei Amazon. Wenn etwa mein Partner vollen Zugriff darauf hat und etwas bestellt, wird mir das zugerechnet. Und ich muss es dann am Ende bezahlen.

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Jasper Nebel, SWR Rechtsredaktion
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