25 Jahre Lebenspartnerschaft - und dann Ehe für alle

Am 10. November 2000 hat der Bundestag die gesetzliche Voraussetzung geschaffen, dass nicht heterosexuelle Paare den Bund fürs Leben eingehen können.

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Stand

Joachim Schulte ist Sprecher von "QueerNet Rheinland-Pfalz", einem Zusammenschluss verschiedener queerer Vereine und Initiativen. Im Gespräch mit SWR Aktuell-Moderator Jonathan Hadem betont er, dass damit vor 25 Jahren ein Prozess begonnen hat, das Versprechen des Grundgesetzes nach Gleichbehandlung und -wertigkeit einzulösen.

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Schulte betont, hier werde etwas nachgeholt, "was eigentlich das Versprechen des Grundgesetzes seit 1949, also unserer Demokratie, ist - nämlich, dass alle Menschen gleich behandelt werden und gleichwertig sind".

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Langer Weg voller Schwierigkeiten

Nach dem Bundestagsbeschluss vom 10. November 2000 trat das Gesetz am 1. August 2001 in Kraft. Auch hier schon ein langer Weg: Das Gesetz brachte ein detailliertes Änderungsregelwerk anderer Gesetze mit sich. Das hat Widerstand im Bundesrat hervorgerufen, sodass der Bundestag das Paket in zwei Teilen verabschiedete - ein zustimmungspflichtiger Part und einer, der ohne die Zustimmung des Bundesrats auskam. Im Sommer 2001 konnten also gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaften erstmals rechtlich anerkennen lassen - was aber noch keine Gleichstellung mit der Ehe bedeutete. Es war ein Kompromiss, um einen ersten Schritt gegen den Protest von Union und katholischer Kirche zu tun. "Das Bundesverfassungsgericht musste nachhelfen", betont der Sprecher von "QueerNet Rheinland-Pfalz". Am 6. Juni 2013 hatte das Bundesverfassungsgericht zum Beispiel einen Beschluss zum Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartner veröffentlicht, der eine Ungleichbehandlung von Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern in verschiedenen Punkten für verfassungswidrig erklärt hatte. Ähnliche Urteile ergingen auch in anderen Steuerfragen über die Jahre.

Das ist einfach eine Frage: Habe ich politischen Mut oder nicht?

Schulte ist selbst Mitglied der SPD, aber häufig habe er in der Politik den Mut vermisst, "sich in den Wind zu stellen" und sich zu dem zu bekennen, was in seiner Wahrnehmung zur DNA der Bundesrepublik nach dem Faschismus gehöre: der Gleichbehandlung und -wertigkeit aller Menschen und ihrer Lebensentwürfe. Hier zeige sich auch, was noch fehle: Gleichberechtigung im Adoptionsrecht etwa oder eine Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes, dass auch niemand wegen seiner sexuellen Orientierung verfolgt werden dürfe.

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Vorbild Dänemark

Das Lebenspartnerschaftsgesetz hatte sein Vorbild in Dänemark. Die dänische Regierung hatte 1989 als erstes Land weltweit eine "Registrierte Partnerschaft" für gleichgeschlechtliche Paare eingeführt. Die meisten anderen EU-Staaten sind mittlerweile Dänemarks Beispiel gefolgt - aktuell bereitet Polen eine rechtliche Absicherung nicht heterosexueller Partnerschaften vor.