Am Freitag entscheidet sich in Berlin, ob der Mindestlohn auf 15 Euro ansteigen wird. Der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband (BLHV) in Freiburg fordert in Sachen Mindestlohn eine Sonderregelung für Saisonarbeitskräfte. Ansonsten könnte die heimische Erdbeer- und Spargelproduktion gefährdet sein, so der Verband am Montag.
BLHV: Der Anbau von Wein oder Spargel brauche viele Saisonarbeitskräfte
Um Himbeeren, Spargeln oder Erdbeeren zu ernten, braucht es viele Arbeitskräfte. Denn hier kann wenig mit Maschinen gearbeitet werden. Daher sind diese Kulturen besonders auf Saisonarbeitskräfte angewiesen, so Bernhard Bolkart, Präsident des BLHV.
Sonderkulturen wie Wein und Spargel machen unsere Region und unsere Landwirtschaft in Südbaden aus.
Höherer Mindestlohn? Dann würde es weniger Spargel geben, sagen Landwirte
Lohnt sich also der Erdbeeranbau noch, wenn der Lohn von derzeit 12,82 Euro auf 15 Euro für alle Beschäftigten ansteigt? Die badischen Landwirte sagen: "Eigentlich nicht." Deshalb fordert der BLHV, dass Saisonarbeitskräfte von einem möglichen neuen Mindestlohngesetz ausgeschlossen werden.
Aktuell gilt das Mindestlohngesetz auch für Saisonarbeitskräfte. Diese sind oft kurzfristig beschäftigt, meist für maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr.
Wenn die Löhne ansteigen, seien gerade kleinere und mittlere Betriebe negativ betroffen, so der BLHV. Die Produktionskosten könnten nicht einfach an Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben werden. Dann sei man nicht mehr konkurrenzfähig.
Wenn regionale Betriebe aufgeben, gefährdet das nicht nur die Versorgung mit frischen Lebensmitteln, sondern auch Arbeitsplätze und die bäuerliche Existenz.
Mindestlohn gestiegen, Lebenserhaltungskosten aber auch
Der Mindestlohn gilt seit zehn Jahren in Deutschland. Der erste Mindestlohn betrug 8,50 Euro die Stunde. Seitdem sind auch die Lebenshaltungskosten in Baden-Württemberg angestiegen: seit 2010 um etwa 30 Prozent.