Ein 62-jähriger Pfleger steht seit Mittwoch in Freiburg vor Gericht. Er wird beschuldigt, im März vergangenen Jahres in einem Freiburger Pflegeheim eine Frau sexuell übergriffig behandelt zu haben. Vor Gericht erklärte der Angeklagte, er habe die Frau pflegerisch versorgt.
Pfleger soll sich mit Seniorin eingeschlossen haben
Laut Staatsanwaltschaft soll der Mann im März vergangenen Jahres in einem Freiburger Pflegeheim bei einer Bewohnerin sexuelle Handlungen vorgenommen haben. Demnach soll er sich mit der Frau in ihrem Zimmer eingeschlossen, ihr Nachthemd hochgezogen und ihre Brüste berührt haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann deshalb unter anderem sexuellen Missbrauch von Kranken und Hilfsbedürftigen sowie sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung eines Betreuungsverhältnisses vor.
Pfleger will Hautentzündung behandelt haben
Der Pfleger - genauer gesagt der Pflegehelfer - erklärte, die Bewohnerin habe gelegentlich unter einer Hautentzündung im Bereich der Brüste gelitten. Diese habe er mit Stofftüchern und Salben behandeln wollen.
Eine andere Pflegekraft widersprach dieser Darstellung jedoch. Sie gab an, durch einen Türspalt beobachtet zu haben, wie der Mann die Bewohnerin gegen ihren Willen geküsst und an den Brüsten berührt habe. Die Frau habe im Bett gelegen, der Pflegehelfer habe dabei vor ihr gekniet.
Der Mann war mehrere Jahre im Pflegeheim in Freiburg beschäftigt. Nachdem die Vorwürfe gegen ihn bekannt wurden, wurde er umgehend vom Dienst freigestellt.
Pflegebedürftige Frau psychisch erkrankt
Die betroffene Frau ist laut Staatsanwaltschaft psychisch erkrankt. Sie leidet an einer bipolaren Störung und wird im Prozess von einer Nebenklägerin vertreten.
Die Heimbewohnerin wurde im Vorfeld befragt; ihre Aussagen wurden im Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgespielt.
Auch der Einrichtungsleiter des Pflegeheims sagte als Zeuge aus. Er berichtete, die Bewohnerin mehrfach mit den Vorwürfen konfrontiert zu haben. Dabei habe sie je nach Gemütslage unterschiedliche Angaben gemacht. Beschwerden anderer Bewohnerinnen oder Bewohner gegen den Angeklagten habe es nach Angaben des Leiters nicht gegeben.
Für die Verhandlung sind insgesamt drei Tage angesetzt. Das Urteil soll Mitte nächster Woche verkündet werden.
Missbrauch im Pflegeheim: Kein Einzelfall
Dass pflegebedürftige Frauen Opfer von sexuellem Missbrauch werden, kommt häufiger vor. Im Februar 2024 musste sich ein Pfleger vor dem Amtsgericht Freiburg verantworten: Ihm wurde vorgeworfen, eine demenzkranke Frau vergewaltigt zu haben. Ein halbes Jahr zuvor war ein Pfleger zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden, nachdem er eine 85-Jährige in einem Pflegeheim im Freiburger Umland vergewaltigt hatte.
Auch andernorts in Baden-Württemberg gab es in der jüngeren Vergangenheit vergleichbare Fälle: In Hechingen (Zollernalbkreis) musste ein 26-jähriger Altenpfleger wegen mehrerer sexueller Übergriffe im vergangenen Jahr ins Gefängnis. Ebenfalls im Jahr 2024 wurde in Neu-Ulm gegen einen Pfleger wegen versuchter Vergewaltigung einer demenzkranken Frau ermittelt.