Nach dem Tötungsdelikt an einem achtjährigen Mädchen in Bollschweil (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) hat die Staatsanwaltschaft Freiburg ein Sicherungsverfahren gegen den Vater beantragt. Der Vorwurf gegen ihn lautet Mord. Ziel sei es, den Vater des Mädchens in einer psychiatrischen Klinik unterzubringen, heißt es einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft.
Tatverdächtiger laut Gutachten psychisch krank
Weiter heißt es in der Mitteilung, dass der tatverdächtige Vater laut einem vorläufigen Sachverständigengutachten psychisch krank sei. Bei der Tat sei er möglicherweise nicht oder jedenfalls nicht vollständig schuldfähig gewesen.
Am 11. Oktober 2025 soll der 59-Jährige gegen den Willen seiner Ex-Frau in deren Haus in Bollschweil bei Freiburg eingedrungen sein. Dort soll er die achtjährige Tochter in seine Gewalt gebracht und sie getötet haben. Laut Obduktion starb das Mädchen an stumpfer Gewalt und Verletzungen mit einem Messer.
Landgericht entscheidet über Sicherungsverfahren
In einem Sicherungsverfahren müsse nun geprüft werden, ob und inwieweit man dem Mann die Tat strafrechtlich vorwerfen kann. Nach der Tat war er zunächst in U-Haft genommen worden. Inzwischen befindet er sich auf Antrag der Staatsanwaltschaft in einer psychiatrischen Klinik. Das Landgericht Freiburg entscheidet nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens.