Staatsanwaltschaft findet keine Anhaltspunkte für Straftat

Fastnachts-Vorfälle in Waldshut: Keine K.-o.-Tropfen nachweisbar

Eine Fastnachtsveranstaltung ist wegen des Verdachts von K.-o.-Tropfen beendet worden. Sechs Frauen hatten über Beschwerden geklagt. In den Proben konnte nichts nachgewiesen werden.

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Von Autor/in Nikolaus Rhein

Das Ermittlungsverfahren habe keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Straftat ergeben, wie die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen in einer Pressemitteilung vom Mittwoch schreibt. Bei der Fastnachtsveranstaltung in Murg-Niederhof am Abend des 15. Februar hatten sechs Besucherinnen von plötzlicher Benommenheit, Übelkeit und Erinnerungslücken berichtet.

Verdacht auf K.-o.-Tropfen: Noch in der Nacht wurden Proben entnommen

Noch in der selben Nacht hatten die Frauen Blut- und Urinproben abgegeben. Deren Analyse durch die Rechtsmedizin habe "keine Hinweise auf Wirkstoffe ergeben, die typischerweise als "K.O.-Mittel" eingesetzt werden", so die Staatsanwaltschaft. Aufgrund des geringen zeitlichen Abstands zwischen den Beschwerden und der Probenabgabe hätten die Wirkstoffe laut Rechtsmedizin nachweisbar sein müssen

Zwei Fastnachts-Veranstaltungen in einer Woche abgebrochen

Nach dem Verdacht auf K.-o.-Tropfen hatte die Polizei die Veranstaltung vorzeitig beendet. In den folgenden Tagen hatten sich sieben weitere Personen mit ähnlichen Symptomen bei der Polizei gemeldet - in dem Glauben, dass ihnen eine geschmacksneutrale Substanz ins Getränk gemischt wurde. Das Kriminalkommissariat Waldshut-Tiengen hatte daraufhin Ermittlungen eingeleitet.

In der Folgewoche hatte es einen weiteren Verdachtsfall gegeben, ebenfalls im Landkreise Waldshut: Vor dem großen Narrentreffen der Vereinigung Hochrheinischer Narrenzünfte (VHN) in Wehr-Öflingen war eine Abendveranstaltung abgebrochen worden. Zwei Frauen hatten über die selben Beschwerden von Benommenheit und Schwindel geklagt. Eine von ihnen war vorsichtshalber in ein Krankenhaus gebracht worden.

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