Dutzende Briefe sind in Weinsberg (Kreis Heilbronn) im Müll entdeckt worden. Seitdem ermittelt die Polizei gegen eine DHL-Botin. Sie soll die Sendungen auf ihrer Tour entsorgt haben. Doch welche Rechte haben Betroffene, wenn dadurch etwa Fristen versäumt werden oder Mahnkosten entstehen? Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt, dass Betroffene grundsätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Es gibt jedoch Einschränkungen.
Deutsche Post schließt Schadensersatz für Briefe aus
Die Deutsche Post schließt in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen Schadensersatz für einfache Briefsendungen grundsätzlich aus. Laut Buttler gilt dies jedoch nicht, wenn die Briefsendung vorsätzlich zerstört oder entsorgt wurde – wie im Fall von Weinsberg. Das größte Problem für Betroffene: Es muss nachgewiesen werden, was verschickt wurde. Besonders bei Wertgegenständen ist eine vorherige Deklaration erforderlich. Wurde dies nicht getan, sind die Chancen auf Schadensersatz minimal, so Buttler weiter.
Die Verbraucherzentrale rät daher, wertvolle Sendungen mit einer Versicherung abzusichern. Diese ist zwar mit höheren Kosten verbunden, bietet aber Schutz im Schadensfall. Wichtige Briefe sollten per Einschreiben verschickt werden.
Mahnungen wegen nicht zugestellter Briefe – was tun?
Wenn Rechnungen oder Mahnungen nicht rechtzeitig oder gar nicht zugestellt werden, können Betroffenen zusätzliche Kosten entstehen, für die sie keine Verantwortung tragen. Der einfachste Weg, so Buttler, ist der direkte Kontakt mit dem Absender. Im Fall von Weinsberg ist dies einfacher, da der Vorfall bereits öffentlich bekannt ist. Doch auch in anderen Situationen lassen sich Probleme oft durch ein klärendes Gespräch lösen.
Wer einen Brief gerichtsfest verschicken will, muss auch nachweisen, dass er beim Adressat eingegangen ist.
Stadt Weinsberg wartet nach Vorfall noch auf Briefe
Auch die Stadt Weinsberg wartet seit dem Vorfall mit den illegal entsorgten Sendungen auf Briefe, berichtet Bürgermeisterin Birgit Hannemann (CDU). So warte man beispielsweise noch immer auf einen Abholschein für ein Auto. Eine Mitarbeiterin der Stadtverwaltung habe ihre Lohnabrechnung für Dezember bislang nicht erhalten. Sollten Bürgerinnen und Bürger wichtige Briefe der Stadtverwaltung nicht erhalten haben, werde man kulant mit eventuell versäumten Fristen umgehen, versichert Hannemann.
Schadensersatzansprüche in bestimmten Fällen
Ein Anspruch auf Schadensersatz könnte beispielsweise bestehen, wenn ein Arbeitsvertrag nach einem erfolgreichen Bewerbungsgespräch von einem DHL-Boten vorsätzlich zerstört wird. Entscheidet sich der Arbeitgeber aufgrund der ausbleibenden Rückmeldung für einen anderen Bewerber, kann der verursachte Schaden geltend gemacht werden.
In solchen Fällen könnte der Bote persönlich haftbar gemacht werden. Unter Umständen ist auch das Versandunternehmen in der Verantwortung, erklärt Buttler. Die größte Schwierigkeit bestehe jedoch darin, den entstandenen Schaden genau zu beziffern.