Im Prozess um schweren sexuellen Missbrauch von Kindern ist am Montag vor dem Baden-Badener Landgericht das Urteil gesprochen worden. Der Angeklagte wurde zu vier Jahren Jugendstrafe verurteilt, er hatte seine Taten vor Gericht gestanden. Während der Haft muss er sich einer Therapie unterziehen. Das Gericht orientierte sich mit der Höhe der Haftstrafe von vier Jahren an der Forderung der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte auf fünf Jahre plädiert.
Die Richter kamen zu dem Schluss, dass der zum Tatzeitpunkt knapp 20 Jahre alte Mann aus Gernsbach (Kreis Rastatt) sich im Jahr 2015 in seiner Wohnung in einer Gemeinde im Murgtal an zwei Jungen im Alter von 10 bis 12 Jahren vergangen hat. Außerdem war er im Besitz Tausender kinderpornografischer Computerdateien gewesen.
Angeklagter hat zeitweise als Erzieher in einer Kita gearbeitet
Der Mann war zeitweise als Erzieher an einer Kita in Gernsbach tätig. An dieser Einrichtung soll es laut Anklage aber nicht zu sexuellen Übergriffen gekommen sein. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe war er sofort vom Dienst suspendiert worden.
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Ein junger Mann steht seit Freitag vor dem Baden-Badener Landgericht. Er muss sich wegen schweren Missbrauchs von Kindern verantworten. Das Urteil wird erst 2025 erwartet.
Zu Prozessbeginn hatte sich der Angeklagte bereit erklärt, Aussagen zu den Vorwürfen zu machen. Er gab an, unter Angst- und Panikstörungen zu leiden. Über weite Strecken des Prozesses wurde die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen. Diese Maßnahme diente dem Schutz der Opfer.