Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Urteil nach tödlichem Unfall in Gaggenau: Jetzt muss der BGH entscheiden

Im Prozess um einen tödlichen Unfall in Gaggenau bei der Flucht vor der Polizei war der Angeklagte zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Nun hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.

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Von Autor/in Patrick Neumann, Sven Huck

Die Staatsanwaltschaft hat Revision im Falle eines 21-jährigen Rasers eingelegt, der bei der Flucht vor der Polizei Anfang des Jahres in Gaggenau (Kreis Rastatt) eine Frau angefahren und tödlich verletzt hatte. Das teilte eine Sprecherin der Anklagebehörde mit. Nun muss der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil überprüfen. 

Staatsanwaltschaft hatte lebenslang gefordert

Das Landgericht Baden-Baden hatte den 21-Jährigen am Mittwoch unter anderem wegen fahrlässiger Tötung zu drei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe nach Jugendstrafrecht verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte bei dem Prozess lebenslang wegen Mordes für den Angeklagten gefordert. Zur Begründung hieß es, der 21-Jährige sei nicht psychisch beeinträchtigt gewesen. Auch sei keine Beeinträchtigung durch Drogen zum Tatzeitpunkt erkennbar gewesen.

Die Verteidigung sah hingegen keinen Tötungsvorsatz. Sie plädierte wegen der verzögerten Reife des Mannes auf eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht mit maximal drei Jahren Haft. Der Angeklagte zeige deutliche Reue.

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Urteil des Landgerichts nach Jugendstrafrecht

Das Urteil des Landgerichtes erfolgte nach Jugendstrafrecht. Der Mann war zum Zeitpunkt des Unfalls 20 Jahre alt. In der Urteilsbegründung hatte der Richter das Verhalten des Angeklagten als "rücksichtslos" bezeichnet. Ein Tötungsvorsatz habe aber bei seiner Fahrt nicht vorgelegen. Der Angeklagte war im Prozess geständig. Mehrfach hatte er versichert, dass er seine Tat bereue.

Gaggenau: Angefahrene Passantin starb im Krankenhaus

Der Mann war laut Anklage damals ohne Führerschein und unter Einfluss von Cannabis in seinem Auto unterwegs gewesen. Bei der Flucht vor einer Polizeikontrolle hatte er im Gaggenauer Stadtteil Ottenau eine Passantin erfasst. Die 72-Jährige starb einen Monat später im Krankenhaus.

Der Angeklagte (re.) wurde am Mittwoch vor dem Landgericht Baden-Baden verurteilt.
Der Angeklagte (re.) wurde am Mittwoch vor dem Landgericht Baden-Baden verurteilt.
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