Die 57-jährige Kanufahrerin hatte zwei weitere Personen im Boot und war der Wasserschutzpolizei am Samstag schon vor der Schlossbeleuchtung aufgefallen, weil sie in der vordersten Reihe der ankernden Sportboote so lag, dass sie sich mit ihrem Boot in der freizuhaltenden Fahrrinne befand. So beschreibt die Polizei die Situation.
Damit habe sie den Schiffsverkehr behindert. Den Anweisungen der Beamten, sich von dort zu entfernen, kam sie nicht nach. Nach Ende des Feuerwerks paddelte sie trotz voriger Lautsprecherdurchsage der Wasserschutzpolizei weiter, obwohl die Schifffahrt für Sportboote noch gesperrt war. Dies sei zu gefährlich gewesen, so die Polizei, wegen der Fahrgastschiffe, die nach Ende des Feuerwerks zu ihren Liegeplätzen fuhren.
Uneinsichtig, aber dann gekentert
Bei der Kontrolle habe sie sich weiter uneinsichtig gezeigt. Sie habe keine Nachtbezeichnung am Kanu gehabt und keine der drei Personen an Bord habe Rettungswesten getragen. Sie entgegnete: "Wir können schwimmen". Wenig später mussten alle drei von DLRG und Berufsfeuerwehr gerettet werden, nachdem das Kanu oberhalb der Alten Brücke gekentert war.
Die Bootsführerin muss nun mit einer Anzeige wegen Missachtung von Anweisungen der Polizei und eines Verstoßes gegen die Schifffahrtssperre rechnen.