Das Konstanzer Amtsgericht hat im Februar dieses Jahres zwei Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Unter ihrer Aufsicht war zuvor ein Siebenjähriger während des Schwimmunterrichts ertrunken. Das Urteil sorgt für Diskussionen rund um den Schwimmunterricht in Baden-Württemberg - die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Baden-Württemberg (GEW) kritisiert, es gebe zu wenig "rettungsfähige" Lehrkräfte.
Gewerkschaft verweist auf Missstände im Schwimmunterricht
"Ganz grundsätzlich hat das Urteil aus Konstanz zu viel Unruhe an den Grundschulen geführt", sagt Michael Hirn, stellvertretender GEW-Vorsitzender im Land. Viele Lehrkräfte fragten sich, wie sie die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler während des Schwimmunterrichts gewährleisten könnten.
Bei Info-Veranstaltungen zu dem Thema habe die GEW gefragt, welche Schwierigkeiten die Lehrkräfte im Schwimmunterricht hätten. Rund 2.000 Lehrkräfte nannten demnach gleich mehrere Probleme: Es mangele an speziell ausgebildeten Lehrkräften und Aufsichtspersonen, außerdem seien die Klassen mittlerweile groß und viele Kinder könnten nicht schwimmen. Zudem sei das rechtliche Risiko unkalkulierbar und der Zugang zu den entsprechenden Fortbildungen für Lehrkräfte nicht "niederschwellig" genug.
Letzterem widerspricht das baden-württembergische Kultusministerium. Die Schwimmfortbildungen würden, wie alle staatlichen Fortbildungen in Baden-Württemberg, über "Lehrerfortbildung-Online" angeboten. Alle Lehrkräfte hätten darauf Zugriff.
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Kinder ohne Vorkenntnisse dürfen nicht in den Schwimmunterricht
Laut Hirn haben gegenüber der GEW Lehrkräfte und Schulleitungen bereits angegeben, dass sie Nichtschwimmer und -schwimmerinnen nicht mehr zum Schwimmunterricht mitnehmen würden. Ähnlich macht das die Schlossgartenschule Wernau (Kreis Esslingen). Dort gibt es für die Grundschülerinnen und -schüler in den Klassen drei und vier Schwimmunterricht.
Die Verantwortlichen entscheiden hier in enger Abstimmung mit den Eltern, ob ein Kind am Schwimmunterricht teilnehmen könne, sagt Schulleiterin Michaela Frey auf Nachfrage des SWR. Denn wer keinerlei Erfahrungen im Wasser gesammelt hat, gehe statt in den Schwimm-, in den Sportunterricht.
"Das ist aber die absolute Ausnahme", erklärt Frey. In der Schlossgartenschule tue man nämlich viel dafür, um das zu vermeiden. Bei Elternabenden der Erstklässlerinnen und Erstklässler werbe man dafür, dass die Eltern ihren Kindern Schwimmen beibringen oder sie einen Schwimmkurs besuchen lassen.
Intensivere Absprachen mit Eltern seit Konstanzer Urteil
"In der zweiten Klasse fragen wir das dann ab", sagt Frey. Wenn bis dahin nichts in diese Richtung geschehen ist, gingen die Lehrkräfte aktiv auf die Eltern zu, um mit diesen über das Thema zu sprechen. Wenn die Kinder in der dritten Klasse noch immer keinerlei Erfahrung im Wasser gesammelt haben, dürften sie nicht am Schwimmunterricht teilnehmen. "Das war bisher aber erst bei ein oder zwei Kindern der Fall", so Frey.
Weil die Schule das Thema offen anspreche, zeigten Eltern Verständnis. Die Schlossgartenschule gehe schon seit Längerem auf diese Art und Weise mit dem Schwimmunterricht um, seit dem Konstanzer Urteil habe man die Ansprache an die Eltern aber noch mal intensiviert.
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Urteil sorgt für Unsicherheit in der Lehrerschaft
Laut Angaben der Rektorin dient dieses Vorgehen aber in keiner Weise dazu, Kinder vom Unterricht auszuschließen, die nicht perfekt schwimmen können. Diejenigen, die nur über begrenzte Schwimmkenntnisse verfügen, dürften nämlich sehr wohl mit ins Wernauer Schwimmbad. Dort müssten sie dann im Nicht-Schwimmer-Bereich bleiben. Es sei immerhin auch die Aufgabe der Schule, Kinder in ihren Fähigkeiten zu fördern. Wenn ein Schüler oder eine Schülerin aber gar nicht an Wasser gewöhnt sei, gehe die Sicherheit letztlich vor.
An der Schlossgartenschule habe das Konstanzer Urteil die Lehrkräfte zwar nicht aus der Ruhe gebracht, aber beschäftigt. "Ich lehre aber auch Schulrecht am Seminar und habe schon das Gefühl, dass das teilweise zu Verunsicherung bei der Lehrerschaft geführt hat", sagt Frey. Man müsse sich vor Augen führen, dass beim Schwimmunterricht eine viel größere Verantwortung auf den Schultern der Lehrkräfte laste, als bei Unterrichtsstunden im Klassenzimmer.
Lehrer brauchen spezielle Ausbildung für Schwimmunterricht
Den Schwimmunterricht gäben an der Schlossgartenschule zwei extra ausgebildete Lehrkräfte. Die GEW bemängelt mit Blick auf die Situation in ganz Baden-Württemberg, dass es in der Breite nicht genügend Aufsichtspersonen gebe. Wer in Baden-Württemberg Schwimmunterricht geben wolle, brauche in der Regel eine umfangreiche, mehrteilige Fortbildung. Erst dann gelten sie als "rettungsfähig".
Um die Rettungsfähigkeit in einer konkreten Unterrichtsstunde festzustellen, müssten die Lehrkräfte zudem noch andere Faktoren miteinbeziehen: etwa den eigenen Gesundheitszustand, die Zusammensetzung der Schwimmgruppe sowie die Verhältnisse im Bad. "Wir halten es für fatal, dass die Grundschulen nicht besser für den Schwimmunterricht ausgestattet sind beziehungsweise durch externe Schwimmtrainer*innen nicht besser unterstützt werden", so Michael Hirn von der GEW in seiner Antwort an den SWR.
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Nicht alle Schulen bieten Schwimmunterricht an
Es sei zudem ein gesellschaftliches Problem, dass immer mehr Kinder nicht schwimmen könnten - zudem bieten gar nicht alle Grundschulen in Baden-Württemberg Schwimmunterricht an.
Nach einer Auswertung des Kultusministeriums konnte im Schuljahr 2023/2024 in Baden-Württemberg jede fünfte Schule keinen Schwimmunterricht anbieten. Als Grund für den fehlenden Schwimmunterricht führen die Grundschulen im Land fehlenden Zugang zu Wasserflächen, fehlende qualifizierte Lehrkräfte oder eine Kombination aus beiden Problemen an.
Kultusministerium BW verweist auf Maßnahmen zum Schwimmen-Lernen
Das Kultusministerium verweist gegenüber dem SWR aber auf zahlreiche Programme und Initiativen, die dazu dienen sollen, Lehrkräften und Schulen beim Schwimmunterricht unter die Arme zu greifen. Gerade aufgrund der Unsicherheiten habe man zusätzliche Veranstaltungen zu dem Thema angeboten.
So habe es beispielsweise Lehrgänge für Lehrkräfte und Schulleitungen gegeben, um die Handlungssicherheit im Schwimmunterricht zu stärken. Zusammen mit den Landesschwimmverbänden und den Landesverbänden der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) habe man das Programm "SchwimmFidel - ab ins Wasser!" entwickelt - Ziel sei es, Vorschulkindern in Kindertagesstätten einen kostenlosen Schwimmkurs anzubieten.
Durch ein weiteres Projekt sei es den Schulen seit dem Schuljahr 2024/2025 möglich, Kooperationen mit Schwimmvereinen oder DLRG-Ortsgruppen einzugehen. Jährlich flössen außerdem rund 30 Millionen Euro in die Sanierung von Lehrschwimmbecken und Bädern, die von Schulen genutzt werden.