Am Amtsgericht Horb (Kreis Freudenstadt) hätte am Dienstag eigentlich ein Prozess fortgesetzt werden sollen, bei dem Eltern angeklagt sind, die verantwortlich für den Tod ihres Kindes sein sollen. Die Angeklagten sind aber laut Gericht "unbekannten Aufenthalts". Deshalb wurde die Verhandlung vorerst auf unbestimmte Zeit verschoben.
Kind war an Atemwegsinfekt erkrankt
Den Eltern wird vorgeworfen, im Januar 2023 fahrlässig den Tod ihres Sohnes verursacht zu haben. Der Zweijährige war zu diesem Zeitpunkt an einem Atemwegsinfekt erkrankt, die Eltern sollen ihn aber nicht zum Arzt gebracht haben, so der Vorwurf.
In einer schriftlichen Stellungnahme vom Dienstag teilte das Amtsgericht dem SWR mit: "Den Angeklagten wird in der Anklage der Staatsanwaltschaft Rottweil vorgeworfen, durch Unterlassen erforderlicher ärztlicher Untersuchungen bzw. Behandlungen fahrlässig den Tod ihres damals zweijährigen Sohnes verursacht zu haben."
Eltern aus Reichsbürgerszene?
Letztlich hätten die Eltern Rettungskräfte alarmiert, die konnten aber nur den Tod des Kindes feststellen und haben den Fall den Behörden gemeldet. Laut eines Berichts des Schwarzwälder Boten wird vermutet, dass die Eltern aus der Reichsbürger- und Selbstverwalterszene kommen. Deshalb hätten sie die Geburt des Kindes nicht angemeldet und es auch nicht zu ärztlichen Untersuchungen gebracht.
Dazu machte das Amtsgericht Horb gegenüber dem SWR aber keine Angaben. "Die (...) Fragen werden Gegenstand der Hauptverhandlung sein und bedürfen der Aufklärung durch das Gericht, unterstützt durch medizinische Sachverständige, da es sich um komplexe medizinische Zusammenhänge handelt", so das Gericht.
Haftbefehl gegen die Eltern
Das Amtsgericht Horb hat auf Anfrage mitgeteilt, dass es gegen die Eltern einen Haftbefehl gibt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Angeklagten zur Verhandlung kommen und sie überhaupt erst stattfinden kann. Ohne sie kann der Prozess nicht fortgesetzt werden.