Das Landgericht Zweibrücken sieht es als erwiesen an, dass der 26-jährige Verurteilte Serkan Çalar bei einer Fahrscheinkontrolle im Zug bei Landstuhl mit mehreren Faustschlägen gegen den Kopf attackiert hat. Dabei erlitt der Zugbegleiter eine tödliche Hirnblutung. Das Gericht wertete das als Körperverletzung mit Todesfolge und verhängte deshalb die Freiheitsstrafe von zehn Jahren.
Einen Tötungsvorsatz sah das Gericht nicht – auch keinen sogenannten bedingten Tötungsvorsatz, bei dem der Täter den möglichen Tod eines Menschen erkennt und ihn zumindest in Kauf nimmt. Zwar habe der 26-Jährige massiv und ohne erkennbare Hemmungen gegen den Kopf geschlagen, gleichzeitig habe es keine deutlich sichtbaren äußeren Verletzungen gegeben, die auf eine tödliche Verletzung hätten schließen lassen. Auch die Mitfahrenden seien zunächst nicht davon ausgegangen, dass Serkan Çalar tödlich verletzt wurde.
Urteil im Zugbegleiter-Prozess: Forderungen waren anders
Damit blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Sie forderte zwölf Jahre Haft für Körperverletzung mit Todesfolge – ein Tötungsvorsatz sei auch aus ihrer Sicht nicht sicher nachweisbar, man könne dem Angeklagten "nicht in den Kopf schauen“, sagte sie während ihres Plädoyers.
Die Verteidigung des 26-Jährigen sprach von einem "Notwehrexzess“ und einem psychischen Ausnahmezustand für den Angeklagten. Sie plädierte für ein deutlich milderes Urteil als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Notwehr sah das Gericht dagegen nicht: Serkan Çalar habe sich absolut richtig verhalten und als Zugbegleiter richtig gehandelt, somit bestand für den 26-Jährigen auch keinerlei Gefahr.
Urteilsverkündung nach sieben Prozesstagen Zugbegleiter: Prozess endet mit zehn Jahren Haft ++ Familie will vor Bundesgerichtshof ziehen ++ Mahnmal für Serkan Çalar
Der Zugbegleiter Serkan Çalar wird im Februar in einem Zug bei Landstuhl lebensgefährlich verletzt und stirbt zwei Tage später. Alle Infos zu dem Fall und dem Prozess hier im Blog.
Der Anwalt der Familie, Yalçın Tekinoğlu, der als Nebenkläger auftrat, forderte dagegen eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen. Er verwies auf Sätze, die der Angeklagte bei der Tat gesagt habe, wie "Fordere mich nicht heraus, du verdienst das" und "Wenn er stirbt, dann stirbt er“. Nach der Urteilsverkündung sprach er von einem "klaren Fehlurteil". Er untermauerte nochmal, dass die Familie das Urteil anfechten werde. "Das Urteil ist für alle, die jeden Tag arbeiten und sich für das Gemeinwesen engagieren und sich dabei jeden Tag in Gefahr begeben, ein weiterer Schlag gewesen."
Vorläufiges Ende eines emotionalen Prozesses in Zweibrücken
Nach sieben Verhandlungstagen und dem Urteil endet vorerst ein Prozess, der bundesweit für Aufsehen gesorgt hat – und für viele Emotionen im Gerichtssaal. Doch bei diesen sieben Verhandlungstagen könnte es tatsächlich nicht bleiben, wenn die Nebenklage um Familienanwalt Yalçın Tekinoğlu wirklich in Revision geht und der Prozess neu aufgerollt werden sollte. Dann hieße es: alles auf Anfang.
Klares Fehlurteil.
Dabei begann dieser Prozess am Landgericht Zweibrücken bereits am ersten Prozesstag spürbar aufgeladen. Der 26-jährige Angeklagte räumte die Tat ein, bestritt aber, Zugbegleiter Serkan Çalar absichtlich getötet zu haben. Diese Aussagen des Angeklagten und der Zeugen, die sein aggressives Verhalten bereits bei einer anderen Zugfahrt beobachtet hatten, sorgten für Fassungslosigkeit im Zuschauerraum. Dort zeigten Freunde und Familie immer wieder Fotos von Serkan Çalar als Zeichen, dass sie stellvertretend für ihn da sind.
Tatvideo im Gerichtssaal: Tumult und Tränen
Während der Beweisaufnahme wurde das Überwachungsvideo aus dem Regionalzug bei Landstuhl immer wieder im Saal gezeigt. Standbild für Standbild wurde analysiert. Zu sehen war, wie aus einer Fahrkartenkontrolle innerhalb von Sekunden eine brutale Gewalteskalation wurde: Serkan Çalar tritt an den Fahrgast ohne Ticket heran, dann folgen schnelle Faustschläge gegen den Kopf, der Zugbegleiter bricht zusammen und bleibt reglos liegen. Bilder, die schwer zu ertragen sind. Vor allem für Verwandte und Freunde. So entluden sich bereits am ersten Prozesstag die Emotionen. Es kam zu Tumulten im Gerichtssaal: Angehörige brachen in Tränen aus, es wurden Stimmen laut, Justizbeamte mussten eingreifen – einmal sogar unter Androhung eines Schlagstockes. Glücklicherweise beruhigte sich die Situation wieder.
Viele der Anwesenden dürften sich gefragt haben: Was ist das für ein Mensch, der eine scheinbar so harmlose Aktion wie die einer Fahrscheinkontrolle so derart eskalieren lässt? Diese Frage versuchte während des Prozesses ein psychiatrischer Sachverständiger zu beantworten. Er beschrieb den Angeklagten als ehrgeizig und zielorientiert, gleichzeitig mit geringer Frustrations- und Stresstoleranz. Außerdem habe er narzisstische Züge. Allerdings, und das war für den Prozess-Ausgang wichtig: Es gab keine Anzeichen dafür, die die Schuldfähigkeit des Angeklagten mindern würden. Aus Sicht des Gutachters gab es zum Tatzeitpunkt keinen "Blackout".
Gutachten: voll schuldfähig, Frage nach Kampferfahrung
Trotzdem schlug der 26-Jährige Serkan Çalar so brutal nieder, dass dieser zwei Tage später an seinen Verletzungen verstarb. Daher ging es beim Prozess auch um die Frage, ob der Angeklagte ein erfahrener Kämpfer ist. Ein Trainer der Polizei analysierte das Tatvideo und erklärte, der Angeklagte habe sein gesamtes Körpergewicht in die Schläge gelegt, mit hoher Kraft und stabiler Stellung zugeschlagen – ein Zeichen dafür, dass er "durchaus Kenntnisse – entweder vom Kampfsport oder von der Straße" habe. Ein anderer Polizist sagte stattdessen aus, die Schläge könnten auch von einem Laien stammen. Für die Nebenklage waren diese Analysen zentral: Wer so zuschlägt, müsse wissen, dass er "nicht nur Schmerzen, sondern lebensgefährliche Verletzungen" verursachen kann.
Man kann ihm nicht in den Kopf schauen.
Für Überraschung im Gerichtssaal sorgte zwischenzeitlich auch der Auftritt der Mutter des Angeklagten. Sie saß zunächst im Zuschauerraum. Die Blicke des Angeklagten während des Prozesses machten auf sie aufmerksam. So wurde sie selbst zur Zeugin. Dass sie plötzlich im Mittelpunkt des Geschehens stand, belastete sie sichtlich. Der Richter machte deutlich, dass sie sich jederzeit zurückziehen könne, wenn ihr die Situation zu viel werde.
Belastung für beide Familien im Zugbegleiter-Prozess
Zu viel wurde es offensichtlich auch für die Familie von Serkan Çalar. Sie erschien an den letzten Verhandlungstagen nicht mehr bei Gericht. Auch beim Urteil war sie nicht anwesend. Sie fühlten sich nicht ausreichend ernst genommen – insbesondere mit Blick darauf, dass lange offen blieb, ob überhaupt ein rechtlicher Hinweis auf Mord oder Totschlag kommen würde. Um zu verstehen, warum die Enttäuschung so groß ist, lohnt sich der Blick zurück auf das, was diese Tat in der Familie angerichtet hat.
Tat sorgt in Deutschland für Entsetzen - und Diskussionen
Noch nie zuvor war in Deutschland ein Zugbegleiter im Dienst so schwer verletzt worden, dass er im Krankenhaus starb. Die Nachricht verbreitete sich im Februar wie ein Lauffeuer in der deutschen Medienlandschaft und auf Social Media – vor allem nach der Todesnachricht. Der Fall hatte bundesweit Diskussionen über mehr Sicherheit für Bahnbedienstete ausgelöst. Der alleinerziehende Familienvater hinterlässt zwei Kinder. Der Tag des grausamen Vorfalls im Zug bei Landstuhl ist zudem der Geburtstag seines Vaters. Als sein Sohn zwei Tage später im Krankenhaus stirbt, erleidet er einen Herzinfarkt. Familienangehörige brauchen psychologische Unterstützung.
Die trauernde und wütende Familie geht an die Öffentlichkeit. Der Name Serkan Çalar wird zum Symbol, zum Mahnmal einer Gesellschaft, die immer mehr verroht und den Respekt vor Menschen in Uniform zu verlieren scheint. Dass der Tod ihres geliebten Bruders, Sohnes, Freundes und Vaters nicht umsonst gewesen ist – dafür kämpft die Familie. Dafür steht auch ihr Anwalt Yalçın Tekinoğlu. Für ihn ist von Anfang an klar: Die Strafe muss eine spürbare, abschreckende Wirkung haben, damit anderen Familien nicht ähnliches Leid passiert und der Tod von Serkan Çalar nicht "umsonst" war.
Revision möglich - Bundesgerichtshof wäre gefragt
Deshalb hatte er vor und während des Prozesses immer wieder betont, eine Verurteilung unterhalb einer lebenslangen Freiheitsstrafe würden er und Çalars Familie nicht akzeptieren. Aus seiner Sicht hätte die Anklage auf Mord lauten müssen und nicht auf Körperverletzung mit Todesfolge, auf die sich die Staatsanwaltschaft stützte und auf deren Grundlage das Gericht schließlich entschieden hat. Mittlerweile hat die Familie von Serkan Çalar angekündigt, in Revision gehen zu wollen.
Mit dieser müsste sich zunächst der Bundesgerichtshof beschäftigen. Gibt er ihr statt, muss das Landgericht Zweibrücken den Prozess um den getöteten Zugbegleiter erneut aufrollen – dann allerdings vor einer anderen Strafkammer.