Außerdem ordnete der Richter die anschließende Sicherungsverwahrung an. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine zwei Opfer mit Hammerschlägen getötet habe. Motiv der Tat soll Habgier gewesen sein. Anschließend haben er und seine Komplizin die Leichen am Rodder Maar im Kreis Ahrweiler verbrannt. Beide sollen nach dem heutigen Urteil mehr als 100.000 Euro Schmerzensgeld an die Hinterbliebenen zahlen. Die Frau war bereits im Juli zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Richter folgten der Forderung der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer für den Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und eine anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Der Mann sei eine Gefahr für die Allgemeinheit, wertete die Staatsanwältin mit Blick auf zurückliegende Straftaten wie Körperverletzung und Brandstiftung: "Es sind von ihm weitere, erhebliche Straftaten zu erwarten."
Verteidiger werfen Gericht Vorverurteilung vor
Die Verteidiger sprachen von einer Vorverurteilung durch das Gericht. Demnach sei ein Gutachter befangen gewesen und nicht vom Gericht ausgeschlossen worden. Nach Auffassung von Verteidiger Dr. Hans-Otto Sieg sei weiterhin die Persönlichkeit des Angeklagten durch das Gericht nicht ausreichend berücksichtigt worden.
Er verwies auf eine traumatische Krankheit mit einem gewalttätigen Alkoholiker als Vater und dem Suizid der Mutter. An das Gericht adressierte Sieg: "Mir stellt sich die Frage, haben die noch alle Tassen im Schrank? Wie krank ist er denn eigentlich? Die Frage ist hier nicht beantwortet worden."
Der Richter widersprach den Ausführungen der Verteidigung in der mündlichen Urteilsbegründung, mit Verweis auf weitere Gutachten. Auch im Maßregelvollzug habe der Verurteilte sich "klinisch als Musterpatient gezeigt." Eine seelische Störung des Angeklagten könne demnach ausgeschlossen werden: "Er verfügt über eine gute Impulskontrolle, wenn er es denn will."
Richter: Es war Mord aus Heimtücke und Habgier
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass das Duo die Taten aus Habgier und heimtückisch begangen hatte. Das ehemalige Paar habe an das vermeintliche Vermögen des einen Opfers kommen wollen. Sie lockten die Männer aus Altenkirchen und Rockenhausen demnach an zwei unterschiedlichen Tagen in das Anwesen der verurteilten Frau nach Bad Breisig und töteten sie dort. Dann brachten sie die Toten zum See und zündeten sie an, um die Tat zu vertuschen. Die Männer waren bis zur Unkenntlichkeit verbrannt.
Urteil gegen weiteren Angeklagten noch nicht gefallen Leichen am Rodder Maar: Mitangeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt
Vor dem Landgericht Koblenz ist eine 51-jährige Frau aus Bad Breisig wegen Mittäterschaft zum Mord in zwei Fällen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.
Der Prozess hatte zunächst gegen beide deutsche Angeklagte gemeinsam begonnen. Das Verfahren gegen den Mann war dann aber abgetrennt worden. Der Hauptangeklagte hatte die Tötung der zwei Männer im Alter von 28 und 61 Jahren eingeräumt. Ihre verbrannten Leichen waren im Oktober 2024 am Rodder Maar gefunden worden. Das Urteil gegen ihn ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat gegenüber dem SWR angekündigt, in Revision gehen zu wollen.
Bereits im Juli 2025 hatte das Landgericht Koblenz eine 51-jährige Frau aus Bad Breisig wegen Mittäterschaft zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht hat außerdem die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit ist eine vorzeitige Entlassung aus der Haft nahezu ausgeschlossen.