Das Mädchen war in Diez gestorben, nachdem es harte Drogen genommen hatte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 25-jährige Angeklagte der 13-Jährigen auf ihren Wunsch hin Methadon verabreicht hatte. Sie erlitt daraufhin einen Kreislaufzusammenbruch und starb.
Das Koblenzer Landgericht verurteilte die beiden Angeklagten wegen gemeinschaftlichen Totschlags. Der junge Mann muss neun Jahre ins Gefängnis, die 22-jährige angeklagte Frau wurde zu acht Jahren Haft verurteilt. Beide haben jedoch die Chance, nach einigen Jahren in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung zu wechseln und dort eine Drogentherapie zu machen. Frühstens können sie nach zwei Dritteln ihrer Haftstrafe entlassen werden.
Persönliche Worte der Angeklagten
Während der Urteilsverkündung kam es auch zu persönlichen Worten der Reue. Die Angeklagte sagte: "Ich wünschte, ich könnte es zurückdrehen und ungeschehen machen." Ebenso entschuldigte sich der Angeklagte: "Es tut mir sehr leid, dass ich sie nicht nach Hause geschickt habe."
Die Angeklagten und das Opfer hätten sich etwa eine Woche vor dem Vorfall kennengelernt. Die 13-Jährige habe zuvor schon Erfahrungen im Drogenmilieu gesammelt. Laut dem Verteidiger der Angeklagten habe das Mädchen in den älteren Angeklagten Bezugspersonen gesehen.
Angeklagte sollen Mädchen Drogen gegeben haben
An dem Tag, an dem das Mädchen starb, boten die beiden der 13-Jährigen laut Urteil auch härtere Drogen an - unter anderem Amphetamin, das sie auch genommen hat. Der junge Mann habe ihr schließlich Methadon gespritzt, weil sie es ausprobieren wollte. Methadon ist ein synthetisch hergestelltes Opioid, das als Heroin-Ersatz gilt.
Der 25-jährige Angeklagte ist im medizinischen Bereich ausgebildet. Laut Gericht habe er das Methadon eigenhändig abgekocht, aufgezogen und die Dosierung anhand einer speziellen Skala berechnet. Nach der Methadon-Injektion habe sich der Zustand des Mädchens jedoch rapide verschlechtert. Laut den Ermittlungen brach ihr Kreislauf zusammen und sie bekam Atemnot.
Zu spät den Rettungswagen gerufen
Anstatt aber sofort den Notruf zu wählen, hätten die beiden Angeklagten zunächst etwa eine Stunde lang versucht, das Mädchen selbst wieder zu beleben. Erst danach soll der 25-Jährige einen Rettungswagen gerufen haben. Die Sanitäter konnten der 13-Jährigen jedoch nicht mehr helfen.
Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich wegen versuchten Mordes gegen die beiden Angeklagten ermittelt. Doch das Landgericht Koblenz bewertete den Fall anders. Die Kammer sah wesentliche Mordmerkmale nicht als erfüllt an. Deshalb lautete die Anklage auf versuchten Totschlag durch Unterlassen.