Der Mann hatte eine Bäckereifiliale in der Vorderpfalz auf 1.500 Euro Schmerzensgeld verklagt. Er hatte dort einen Latte Macchiato getrunken und sich angeblich an der scharfen Kante des Glases das Zungenbändchen verletzt.
Schuld sei die Mitarbeiterin in der Filiale, fand der Kläger. Sie hätte genau kontrollieren müssen, dass das Glas nicht beschädigt ist. Er selbst habe den scharfen Rand nicht sehen können, weil der vom Milchschaum verdeckt gewesen sei.
Bäckerei trifft keine Schuld
Eine Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal entschied jetzt, dass zwar auch eine Bäckerei grundsätzlich dafür sorgen muss, dass ihr Geschirr in Ordnung ist. Trotzdem sei es nicht möglich, alle Gefahren zu verhindern.
Die Kammer war nicht davon überzeugt, dass das Glas so auffallend beschädigt war, dass es der Mitarbeiterin sofort hätte auffallen müssen. Hinzu komme, dass es eher etwas ungewöhnlich ist, sich beim Trinken am Zungenbändchen zu verletzen.
Richtern fehlt der eindeutige Beweis
Das Landgericht bestätigte damit das Urteil des Amtsgerichts Speyer. Das hatte die Klage abgewiesen, weil sich nicht mehr feststellen ließ, dass sich der Kunde wirklich an dem Glas verletzt hatte.
Der Kläger hat inzwischen die Berufung zurückgenommen. Das Urteil ist somit rechtskräftig.