Schnittwunde im Mund?

Mann klagt wegen Verletzung durch beschädigtes Kaffeeglas an Pfälzer Gerichten

In der Vorderpfalz trinkt ein Mann beim Bäcker einen Latte-Macchiato und verletzt sich dabei angeblich am Trinkglas. Seine Schmerzensgeld-Forderung lehnte das Amtsgericht Speyer ab. Er ging in Berufung.

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Von Autor/in Bettina Blum

Der Mann hatte eine Bäckereifiliale in der Vorderpfalz auf 1.500 Euro Schmerzensgeld verklagt. Er hatte dort einen Latte Macchiato getrunken und sich angeblich an der scharfen Kante des Glases das Zungenbändchen verletzt.

Schuld sei die Mitarbeiterin in der Filiale, fand der Kläger. Sie hätte genau kontrollieren müssen, dass das Glas nicht beschädigt ist. Er selbst habe den scharfen Rand nicht sehen können, weil der vom Milchschaum verdeckt gewesen sei.

Latte Macchiato Schaum
Kläger konnte angeblich wegen des Milchschaum den Schaden am Glasrand nicht erkennen. Picture Alliance

Bäckerei trifft keine Schuld

Eine Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal entschied jetzt, dass zwar auch eine Bäckerei grundsätzlich dafür sorgen muss, dass ihr Geschirr in Ordnung ist. Trotzdem sei es nicht möglich, alle Gefahren zu verhindern.

Die Kammer war nicht davon überzeugt, dass das Glas so auffallend beschädigt war, dass es der Mitarbeiterin sofort hätte auffallen müssen. Hinzu komme, dass es eher etwas ungewöhnlich ist, sich beim Trinken am Zungenbändchen zu verletzen.

Richtern fehlt der eindeutige Beweis

Das Landgericht bestätigte damit das Urteil des Amtsgerichts Speyer. Das hatte die Klage abgewiesen, weil sich nicht mehr feststellen ließ, dass sich der Kunde wirklich an dem Glas verletzt hatte.

Der Kläger hat inzwischen die Berufung zurückgenommen. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

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