Die beiden Hauptangeklagten müssen für siebeneinhalb Jahre sowie sechs Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Ein dritter Angeklagter
erhielt eine Strafe von drei Jahren und neun Monaten. Mehr als eine Million Euro aus sogenannten Taterträgen zog das Gericht ein.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau und die zwei Männer mehr als ein Dutzend Frauen aus China im Internet anwarben. Nachdem sie nach Deutschland geschleust worden waren, arbeiteten die Frauen illegal als Prostituierte.
Zufall half bei der Aufklärung
Die Ermittler wurden durch einen Zufall auf das illegale Bordell in Wiesbaden aufmerksam. Laut Staatsanwaltschaft war eine der Prostituierten in eine Polizeikontrolle geraten. Die Beamten stellten fest, dass die Chinesin illegal in Deutschland ist.
Bordelle in Wiesbaden und Stuttgart
Die Ermittlungen führten dann zu dem Bordell in Wiesbaden und zwei Häusern bei Stuttgart. Die drei chinesischen Staatsangehörigen, die jetzt vor Gericht standen, sollen das Bordell betrieben haben.
Laut Staatsanwaltschaft hatten sie die Frauen über ein Online-Portal in China angeworben. Bei den Vernehmungen hätten die Frauen alle angegeben, dass sie von Anfang an gewusst hätten, dass sie in Deutschland als Prostituierte arbeiten sollen. Daher konnte den Angeklagten der Menschenhandel und Zwangsprostitution nicht nachgewiesen werden, so die Staatsanwaltschaft.
Sozialversicherung um 800.000 Euro betrogen
Mindestens 16 Frauen seien dann nach Deutschland mit Touristenvisa eingeschleust worden. Laut Anklage hatten sie ohne Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis als Prostituierte gearbeitet.
Da keine Sozialversicherungsbeiträge für die Frauen bezahlt wurden, wurde den Angeklagten auch Sozialversicherungsbetrug von mehr als 800.000 Euro vorgeworfen.