In mehreren Städten in Deutschland protestieren die Taxifahrer heute mit Hupkonzerten und langen Autokorsos, unter anderem in Mainz und Stuttgart. "Wir fordern Waffengleichheit: Mindestpreise für alle statt nur für uns" - das ist der zentrale Wunsch des Bundesverbands Taxi und Mietwagen an die Politik. Diesen Mindestpreis, der für die bundesweit rund 50.000 Taxis gilt, möchte der Verband auch für Plattformen wie Uber oder Bolt. Dort sind die Preise oft deutlich niedriger. Zuständig für die Preise sind die Kommunen. An sie richtet sich der Protest des Taxi-Gewerbes.
Wir stehen hier stundenlang und diese Konkurrenz kommt, lädt vor unseren Augen und wir schauen nur zu.
Konkurrent Bolt hingegen warnt vor Preisanpassungen: Diese würde nur zulasten der Verbraucher gehen, die wegen höherer Preise eher wieder auf das eigene Auto umsteigen würden, teilte das Unternehmen der Deutschen Presse-Agentur mit. Geplant sind die Protestaktionen der Taxifahrer auch in Freiburg, Köln und Frankfurt.
Personenbeförderungsgesetz regelt gewerbliche Fahrten
Tobias Lang, Geschäftsführer des Verbandes Verkehrsgewerbe Baden in Freiburg, erklärt das Problem mit der Grundidee von Fahrdienstanbietern wie Uber: "Du fährst sowieso mit deinem Auto herum und dann kannst du auch jemanden mitnehmen. Das geht bei uns nicht." In Deutschland spricht das Personenbeförderungsgesetz dagegen. Es regelt die gewerbliche Mitfahrt bei Bus und Bahn, aber auch in Taxi und Mietwagen genau.
Anbieter arbeiten mit Mietwagen-Unternehmen zusammen
Wer gewerblich Personen befördern will, braucht dafür einen Personenbeförderungsschein. Uber, Bolt und andere Fahrdienst- und Vermittlungs-Apps wollten sich das Deutschlandgeschäft aber nicht vermiesen lassen. Sie arbeiten inzwischen mit Mietwagenunternehmen zusammen, denen sie Fahraufträge vermitteln.
Feste Tarife und ein Angebot rund um die Uhr
Schon immer habe es den Konflikt zwischen Taxis und Mietwagen gegeben, meint Guido Borning, Geschäftsführer des Verbandes Verkehrsgewerbe Rheinland in Koblenz. Auf der einen Seite stehe das Taxigewerbe als ÖPNV-Verkehrsmittel. Dieses Gewerbe muss feste Tarife einhalten, muss jeden Fahrgast mitnehmen, der mitfahren möchte. Und das 24 Stunden, sieben Tage die Woche.
Plattformen wie Uber vermitteln dagegen überwiegend Mietwagen. Mietwagenfahrer müssen keine festen Preise beachten, müssen nicht jeden mitnehmen und müssen auch nicht immer verfügbar sein. Diese Anbieter können außerdem mit Dumpingpreisen arbeiten oder viel mehr verlangen als ein Taxi. Fahrer, die für Uber arbeiten, brauchen einen Personenbeförderungsschein ("P-Schein").
Wir haben jetzt die Situation, dass immer mehr Mietwagen - wir nennen das taxiähnlichen Verkehr - machen. Wir kämpfen tatsächlich mit ungleichen Waffen.
Kontrolle durch Kommunen kaum möglich
Das Problem sei auch eine fast unmögliche Kontrolle: Die Aufsichtsbehörden in Stadt- und Landkreisen könnten einerseits Uber und Mietwagen gar nicht genau kontrollieren. In Berlin seien kürzlich über 1.000 illegale Mietwagenbetriebe aus dem Verkehr gezogen worden, erzählt Tobias Lang, Geschäftsführer des Verbandes Verkehrsgewerbe Baden. Die Behörden seien aber oft personell nicht ausgestattet Dabei setzt das Taxigewerbe ganz klar auf die städtischen Aufsichtsbehörden. Diese können seit 2021 Mindestfahrgebühren festlegen und so Uber-Fahrten zu Dumpingpreisen verhindern. Viele Kommunen wie Berlin und München sehen aber noch rechtliche Hürden, befürchten offenbar Klagen von Uber.
Heidelberg legt Mindestfahrpreise für Mietwagen fest
Anders die 160.000 Einwohner-Stadt Heidelberg: Dort scheint der Draht der Taxizentrale ins Rathaus besonders gut. Ab 1. August will die Unistadt am Neckar Mindestfahrpreise auch für Mietwagen festlegen. Immerhin wurden hier in den vergangenen drei Jahren 100 zusätzliche Mietwagen gezählt, die über Uber fahren - zu 40 Prozent niedrigeren Tarifen.
Klage könnte Signalwirkung haben
Michael Keffler, der Geschäftsführer der Heidelberger Taxizentrale, befürchtet Gegenwind von Uber. Er vermutet, dass die Rivalen klagen werden. Hauptgrund: "Wenn sie das einfach so durchrauschen ließen, hätte das ja eine grandiose Signalwirkung." Allerdings hätte für ihn so eine Klage auch was Gutes. Allerdings nur, wenn die Stadt Heidelberg als Beklagte auch gewinnt.
Also eigentlich kann der Branche nichts Besseres passieren, als dass die Stadt hier verklagt wir, dass wir erfolgreich sind. Und dann hat keine Stadtverwaltung mehr die Möglichkeit, sich raus zu reden.
Bei einem Sieg des Taxigewerbes würden auch andere Städte nachziehen und Mindestfahrpreise festlegen, hofft Keffler. So könnten heimische Taxibetriebe vor der Konkurrenz von Uber und anderen Personenbeförderungs-Apps geschützt werden.
Deutscher Städtetag zum rechtlichen Sachstand
Seit der letzten Novelle des Personenbeförderungsrechts (PBefG) im Jahr 2021 können die Städte als Genehmigungsbehörden zum Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen für den Verkehr von Mietwagen in ihrem Bezirk tarifbezogene Regelungen festlegen, insbesondere Mindestbeförderungsentgelte. Leider hat der Gesetzgeber für die Festlegung der Tarife keine Rechtsform bestimmt, so dass die Städte teils das Mittel der Allgemeinverfügung, teils Verwaltungsrichtlinien dafür nutzen.
Die Stadt Leipzig wurde bezüglich ihrer Festlegung beklagt. Dabei hat das Verwaltungsgericht Anfang 2025 zwar gegen die Stadt entschieden, aber weder die Rechtsform noch die grundsätzliche Festlegung oder das präventive Vorgehen kritisiert. Es hat lediglich höhere Anforderungen an den Nachweis der „Gefährdung öffentlicher Verkehrsinteressen“ gestellt und die konkrete Tariffestlegung als unverhältnismäßig angesehen.
Das Thema werde weiter im Städtetag auf Fachebene behandelt, so eine Pressesprecherin auf SWR-Anfrage: "Die Vorgabe von Mindesttarifen wird vom Städtetag als Korrektiv begrüßt. Einen Beschluss oder Umfrage unter den Mitgliedstädten gibt es nicht."