23.5.1978

Filbinger setzt sich vor Gericht gegen Hochhuth nur teilweise durch

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Von Autor/in ARD Archivradio

Am 23.5.1978 entscheidet das Stuttgarter Landgericht über die einstweilige Verfügung: Der Schriftsteller Rolf Hochhuth darf bestimmte Äußerungen über Hans Filbinger nicht mehr wiederholen – andere Sätze schon. Es bestätigt die Entscheidung später.

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