Kleinreparaturen im Mietrecht: Wer zahlt was?

Teilen

Stand

Ein tropfender Wasserhahn oder eine wackelnde Steckdose - wer muss für solche Reparaturen aufkommen, Mieter oder Vermieter? Katharina von Morstein, Fachanwältin für Miet-und Wohnungseigentumsrecht, klärt auf: Welche Reparaturen fallen unter die sogenannte Kleinreparaturklausel und welche Kosten dürfen umgelegt werden?

Erstmals publiziert am
Stand
Autor/in
SWR