Rund 227.000 Menschen in Rheinland-Pfalz gehen einem Minijob nach. Das sind dreizehn Prozent aller Erwerbstätigen. Sechzig Prozent aller Minijobber sind Frauen. Die meisten arbeiten unter ihrer Qualifikation.
Es gibt zwei Arten von Minijobs. Der eine ist zeitlich befristet und zwar auf auf 3 Monate oder 70 Tage. Erntehelfende gehören hier zu den Betroffenen. Der Verdienst ist aber unbeschränkt und dann gibt es den regulären Minijob, mit einer Verdienstgrenze. Steuern und Sozialabgaben wie zum Beispiel an die Renten- oder Arbeitslosenversicherung werden auch hier beim regulären Minijob nicht geleistet. Der gesamte Verdienst wird als Nettolohn ausgezahlt.
Erfolgsmodell oder Armutsfalle: Steht der Minijob auf der Kippe?
Wie blicken Minijobber und ihre Chefs auf die neu entfachte Debatte? ++ Was muss Teil einer nachhaltigen Reform des Konzepts sein? Gespräch mit Holger Schäfer vom IW Köln ++ Marktplatz der Jobmöglichkeiten: Die inklusive Berufsmesse in Freiburg ++ Frag den Arbeitsrechtler Michael Felser: Sind regemäßig unbezahlte Überstunden legal?
Am häufigsten sind Minijobs in der Reinigungsbranche, im Handel, der Gastronomie oder bei Büroarbeiten. Da das Minijob-Einkommen an den Mindestlohn gekoppelt ist und dieser im Januar 2026 steigt, beträgt die Verdienstgrenze dann 603 Euro im Monat.
Die Kritik an den Minijobs lautet: Sie bietet Beschäftigten keine Sicherheit und führt zu einer geringen Altersrente. Der Wirtschaft entgehen Fachkräfte und der Gesellschaft fehlen die Einnahmen für die Sozialversicherungssysteme.
Gut zu Wissen
Ratgeberthemen verständlich erklärt.