Glasfaser-Urteil – warum Verbraucher davon profitieren

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Von Autor/in Martin Küstermann

Bei Glasfaseranschluss begann die Vertragslaufzeit bisher bei Freischaltung. Der BGH urteilt, die Laufzeit beginnt schon mit Vertragsabschluss. Verbraucher dürfen früher kündigen.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Die Laufzeit für Glasfaserverträge beginnt mit dem Abschluss, nicht erst mit Bereitstellung der Glasfaser. Kunden sollten aktiv werden.

Marktcheck SWR BW

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Autor/in
Martin Küstermann
Moderator/in
Hendrike Brenninkmeyer
Marktcheck Moderatorin Hendrike Brenninkmeyer
Interview mit
Kolja Schwartz , ARD Rechtsexperte