Wer sich für einen Glasfaseranschluss entscheidet, muss oft schon frühzeitig einen Vertrag mit dem Anbieter unterschreiben. Bis der Anschluss tatsächlich geschaltet wird, kann aber noch eine Menge Zeit ins Land gehen. Immerhin müssen danach nicht selten noch Tiefbauarbeiten erledigt werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Januar 2026 entschieden, dass die Mindestvertragslaufzeit nicht erst mit dem Termin des Glasfaseranschlusses, sondern bereits am Tag des Vertragsabschlusses beginnt. (Az. III ZR 8/25)
Glasfaser-Urteil verkürzt bei vielen Kunden die Kündigungsfrist
Die Mindestlaufzeit bei Telekommunikationsverträgen beträgt oft zwölf oder 24 Monate. Danach können Kundinnen und Kunden meist mit einem Monat Frist den Vertrag kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln.
Glasfaserneukunden zahlen bisweilen für ihre Verträge mehr als andere Internetnutzer. Denn über den Monatspreis holen viele Telekommunikationsunternehmen einen Teil der Kosten herein, der für den Anschluss entsteht.
Für die Kunden kann es sich also lohnen, ihren Vertrag frühzeitig zu kündigen. Das BGH-Urteil macht dies nun möglich.
Was sollen Glasfaserkunden jetzt tun?
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen war Klägerin in dem Verfahren und rät Glasfaserkunden dazu, im Kundenportal ihres Anbieters oder einer monatlichen Rechnung genau zu prüfen, welche Daten dort angegeben sind.
Auf der Rechnung muss stehen, ab wann der Vertrag läuft, wann die Laufzeit endet und bis zu welchem Datum eine Kündigung beim Anbieter eingegangen sein muss. Die Laufzeit sollte nicht erst beginnen, wenn der Anschluss aktiviert wurde, sondern mit dem Vertragsabschluss.
Sollten die Daten abweichen, bieten die Verbraucherzentralen einen Musterbrief an. Darin wird das Unternehmen aufgefordert, das Kündigungsdatum zu korrigieren.
Weigert sich der Anbieter, können sich betroffene Kunden auch per Mail an die Verbraucherzentrale wenden.
Urteil verringert Planungssicherheit der Glasfaseranbieter
In der Entscheidung des BGH ging es konkret um das Unternehmen "Deutsche Giganetz". Von dort heißt es, man akzeptiere die Entscheidung und werde sie entsprechend umsetzen. Ähnlich äußert sich die Firma "Deutsche Glasfaser" auf Anfrage.
Für die Telekommunikations-Anbieter ist das Urteil dennoch bitter. Denn nun tragen sie ein höheres finanzielles Risiko beim Ausbau.
Schließlich gehen sie bei den hierbei entstehenden Kosten in Vorleistung und müssen mit zahlenden Kunden planen. Wenn die Verbraucher den Vertrag unter Umständen schon bald nach Freischaltung ihres Anschlusses kündigen, rechnet sich das möglicherweise für die Anbieter nicht mehr.
50, 100 oder gleich 1000 Mbit Wann ist ein Glasfaseranschluss sinnvoll?
Ein Zuhause ohne Internetzugang ist für die meisten kaum mehr vorstellbar. Michael Gundall erklärt, für wen ein Glasfaseranschluss sinnvoll ist.
Glasfaser-Anbieter: Geschwindigkeit des Ausbaus in Gefahr
Nicht immer liegt in der Hand der Anbieter, wie viel Zeit zwischen Vertragsabschluss und Anschluss der Kunden vergeht. Die Branchenverbände "Breko", "VATM" und "BUGLAS" sprechen von zusätzlichen Herausforderungen.
Sie befürchten, dass der flächendeckende Ausbau des Glasfasernetzes ins Stocken geraten könnte, mit Sicherheit aber nicht einfacher werde. Hier sei der Gesetzgeber gefordert, investitionsfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen.
Was sich in Glasfaser-Verträgen jetzt ändern kann
Die Firmen können Kunden nicht mehr so lange an sich binden, da die Kündigung eines laufenden Glasfaservertrages in der Regel zwei Jahre nach Erhalt der Auftragsbestätigung möglich ist und nicht erst nach der Schaltung des Anschlusses.
Inzwischen gehen die Unternehmen unterschiedlich mit dem BGH-Urteil um: Manche setzen neue Fristen. Andere bleiben in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dabei, dass die Laufzeit mit der Bereitstellung beginnt - räumen dafür aber ein Sonderkündigungsrecht im Vorfeld ein.
Warum man keinen Übergangstarif braucht
Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sagt: "Glasfaser abschließen ist prinzipiell eine gute Idee." Das sei zukunftssicher und außerdem gebe es den Anschluss oft kostenlos. Einen Vertrag für Glasfaser könne man auch ohne einen Übergangstarif abschließen.
"Man muss aber immer schauen, was die günstigste Variante für einen selbst ist", rät der Experte für Verbraucherrecht. Selbst wenn man einen Vertrag abschließt, bei dem man im Nachhinein feststellt, dass er doch nicht so gut passt, könne man den Vertragsabschluss innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Wie Verbraucher profitieren, wenn sie früher aus dem Glasfaservertrag kommen
Wenn Kunden ihren Glasfaservertrag früher kündigen dürfen als bisher, bekommen sie vermutlich bessere Konditionen bei einer Verlängerung oder bei Änderungen des Vertrags - oder auch durch einen Wechsel zu einem anderen Anbieter mit einem besseren Angebot. Im besten Fall erhalten Verbraucher den Glasfaseranschluss kostenlos und zahlen nur wenig für den neuen Tarif.
Allerdings sind nicht überall in Deutschland mehrere konkurrierende Anbieter verfügbar. Oft stehen nur die Tarife des in der Region jeweils ausbauenden Anbieters zur Auswahl.
Haben Glasfaser-Kunden ein Recht auf die Auswahl aus mehreren Anbietern?
"Nein, ein Recht auf mehrere Tarifanbieter haben Kunden nicht", erklärt ARD-Rechtsexperte Kolja Schwartz. Das Open Access-Prinzip ist freiwillig - die Anbieter handeln die Zugänge aus. Es gibt vereinbarte Kooperationen, aber nicht für alle Ausbaugebiete in Deutschland.
Unter "Open Access" versteht man laut Gigabit-Büro des Bundes "den diskriminierungsfreien Zugang für Drittanbieter zu Glasfasernetzen". Eine Ausnahme gibt es: In Fördergebieten, in denen sich ein Ausbau wirtschaftlich nicht lohnt, ist Open Access verpflichtend.
Tatsächlich gibt es eine Auswahl aber nur, sofern Konkurrenz-Provider dort auch Tarife anbieten wollen. In der Zukunft könnte sich beim Open Access gesetzgeberisch aber etwas tun.
Glasfaser für Mieter: Wer muss zahlen?
Manche Provider bieten Glasfaseranschlüsse kostenlos an, sofern man dort einen Tarif abschließt. Häufig verursacht die Installation aber Kosten. Wer muss zahlen, wenn man zur Miete wohnt?
Ein Vermieter darf die Kosten für einen Glasfaseranschluss auf seine Mieterinnen und Mieter umlegen, auch wenn diese den Anschluss in ihrer Wohnung selbst nicht nutzen.
Umlage des Glasfaserbereitstellungsentgelts
Man muss aber etwas früher ansetzen: Glasfaser-Anbieter können vom Vermieter für den Ausbau ein Glasfaserbereitstellungsentgelt erheben. Das darf vollständig auf die Mieter umgelegt werden. Die Voraussetzung ist eine Umlagevereinbarung im Mietvertrag.
Die Umlage für das Glasfaserbereitstellungsentgelt ist für Vermieter aber bereits pro Wohneinheit gedeckelt: Maximal fünf Jahre lang 5 Euro im Monat, insgesamt 300 Euro. Nur das darf auch umgelegt werden. Bei einer aufwändigen Maßnahme darf bis zu neun Jahre umgelegt werden, insgesamt aber maximal 540 Euro.
Muss der Vermieter den Mietern Glasfaser ermöglichen?
Vermieter müssen den Hausanschluss für Glasfaser zumindest dulden, wenn ausgebaut wird. Derzeit plant das Digitalministerium, dies auch für Wohnungsanschlüsse (FTTH) einzuführen.
Umgekehrt müssen Mieter eine FTTH-Installation dulden, da sie eine Modernisierungsmaßnahme darstellt. Mieter müssen dabei aber selbst nicht zwangsläufig einen Glasfaservertrag abschließen.
Internet und Umzug: Vertrag kündigen
Wichtig zu wissen beim Umzug in eine gemeinsame Wohnung, wenn beide Personen einen laufenden Internetvertrag haben: Ein Sonderkündigungsrecht besteht laut geltendem Recht nur dann, wenn der Internetanbieter seine Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen kann.
Wenn der Anbieter seine Leistung am neuen Wohnort aber liefern kann, sind beide Parteien zur Vertragserfüllung verpflichtet. Das bedeutet: Kunden müssen bis zum Ende der Vertragslaufzeit zahlen, auch wenn sie den Anschluss eigentlich nicht benötigen. Darauf sollte man bei Neuabschlüssen und der damit verbundenen Laufzeit des Vertrages achten.