Leichte Sprache | Rheinland-Pfalz

Gericht in Koblenz sagt: Grenz·kontrollen sind gegen das Gesetz

An der Grenze zwischen Deutschland und Luxemburg gibt es Kontrollen.

Diese Kontrollen sind gegen das Gesetz.

Das hat ein Gericht in Koblenz jetzt entschieden.

Wo ist Luxemburg?

Luxemburg ist ein Nachbar·land von Deutschland.

Luxemburg liegt neben 2 deutschen Bundes·ländern:

  • Rheinland-Pfalz
  • und Saarland

Über was hat das Gericht genau entschieden?

Die Bundes·polizei Koblenz hat an der Grenze zu Luxemburg einen Mann kontrolliert.

Der Mann ist ein Professor für Jura.

Jura ist ein anderes Wort für Recht.

Ein Professor für Jura weiß sehr viel über Gesetze.

Der Mann hat wegen der Kontrolle vor einem Gericht geklagt.

Das heißt:

Der Mann hat sich über die Kontrolle beim Gericht beschwert.

Der Mann sagt:

Die Kontrollen an der Grenze von Deutschland sind gegen das Gesetz.

Viele Länder in Europa haben gesagt:

  • An den Grenzen zwischen unseren Ländern gibt es keine Kontrollen.
  • Menschen können ohne Pass über die Grenze reisen.

Diese Abmachung heißt auch Schengen-Abkommen.

Die Kontrolle an der Grenze ist gegen das Schengen-Abkommen.

Was hat das Gericht genau entschieden?

Das Gericht hat gesagt:

Der Mann hat Recht.

Die Bundes·polizei darf nicht an der Grenze von Saarland und Luxemburg kontrollieren.

Das Urteil gilt also nur für die Grenze zwischen Saarland und Luxemburg.

Fach·leute sagen:

Vielleich gilt das Gesetz sogar für ganz Deutschland.

Denn Deutschland hat das Schengen-Abkommen unterschrieben.

Warum gibt es Kontrollen an der Grenze von Deutschland?

Die deutsche Regierung sagt:

Menschen dürfen nur mit Erlaubnis nach Deutschland reisen.

Darum müssen wir an der Grenze schauen:

  • Wer möchte nach Deutschland reisen?
  • Darf die Person nach Deutschland reisen?
  • Darf die Person nicht nach Deutschland reisen?

Das finden wir mit Kontrollen an den Grenzen heraus.

So haben wir schon sehr viele Menschen an der Grenze gestoppt.

Welche Auswirkungen kann das Urteil von dem Gericht haben?

Deutschland hat auch Grenzen zu vielen anderen Ländern.

Zum Beispiel:

  • zu Frankreich
  • oder zu Polen

Das Schengen-Abkommen gilt an allen Grenzen von Deutschland.

Vielleicht gilt auch das Urteil für alle Grenzen von Deutschland.

Dann darf die Bundes·polizei keine Grenz·kontrollen mehr machen.

Die Bundes·regierung darf sich aber wehren.

Die Bundes·regierung bestimmt über die Bundes·polizei.

Wehrt sich die Bundes·regierung gegen das Urteil?

Dann geht sie zu einem höheren Gericht.

Das höhere Gericht entscheidet dann neu.

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Johannes Köhler
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