Schreinermeisterin mit Kind – Maxime kämpft für einen besseren Schutz von selbstständigen Schwangeren

Maxime aus Heidelberg ist selbstständige Schreinermeisterin und sagt: „Man kann es in die Tonne schmeißen, was für selbstständige Frauen im Mutterschutz gemacht wird. Die sind gar nicht bedacht.“ Jetzt hat sie eine Petition gestartet, um schwangere Selbstständige besser zu unterstützen.

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Schreinerin Maxime in Werkstatt
Acht Wochen nach der Geburt ihrer Tochter stand Maxime wieder in ihrer Schreinerei.

Man kann es in die Tonne schmeißen, was für selbstständige Frauen im Mutterschutz gemacht wird. Die sind gar nicht bedacht. 

Geldsorgen überschatten Mutterglück 

Maxime ist selbstständige Schreinermeisterin und hat, wie viele, den einfachen Wunsch, ihr frisch gebackenes Mutterdasein genießen zu wollen. Statt sich auf die Geburt freuen zu können, hat sie sich jedoch mit finanziellen Problemen rumschlagen müssen: „Schwangere Selbstständige sind im Gesetz noch nicht inbegriffen, vor allem was das Mutterschutz-Gesetz anbelangt. Bisher gibt es keine Regelung dafür, was eine selbstständige Schwangere betrifft“, äußert sie entrüstet. Deshalb steht Maxime acht Wochen nach der Geburt ihrer Tochter wieder in ihrer Werkstatt. „Laufende Kosten müssen gedeckt werden und man braucht ja auch privat noch Geld für irgendwas, d.h. ich muss während dem Elterngeldbezug noch parallel arbeiten.“

Schreinermeisterin Maxime mit ihrer kleinen Tocher in ihrer Werkstatt
Dass Maximes kleine Tochter auch immer mal wieder in der Werkstatt der Schreinermeisterin ist, ist ganz normal. Bild in Detailansicht öffnen
Maximes kleine Familie: Ihr Mann und ihre kleine Tochter.
Ohne die Unterstützung ihrer ganzen Familie, sagt Maxime, hätte sie als Selbstständige nicht schwanger werden können – das hätte sie alleine nicht stemmen können. Bild in Detailansicht öffnen
Maxime mit ihrer Tochter und ihrem Mann in ihrer Werkstatt.
Maxime setzt sich für die Rechte von schwangeren Selbstständigen ein und hat auch eine Petition zur Reform des Mutterschutzes gestartet. Bild in Detailansicht öffnen

Unterschied Gesellin und Meisterin  

Im Gegensatz dazu bekommen angestellte Gesellinnen ein Arbeitsverbot: „Als Gesellin bin ich ab Tag 1 nach Bekanntgabe der Schwangerschaft raus aus dem Arbeitsumfeld durch ein Beschäftigungsverbot, weil wir mit Stäuben arbeiten, die schädlich für das Kind wären und mit Maschinen, die in den Bauch fahren können und wir müssen schwer heben – ab fünf Kilogramm darf man als schwangere Frau nichts mehr tragen.“ Beratungsmöglichkeiten für eine werdende schwangere Selbstständige sind ebenfalls nicht ausreichend vorhanden, erzählt Maxime: „Vor allem ist es schwierig während der Schwangerschaft an Informationen zu kommen, eine gute Adresse zu finden, wo man sich beraten lassen kann.“

Eine Petition für mehr Schutz 

Für Maxime steht fest: Es muss etwas getan werden, damit selbstständige Frauen in Zukunft geschützt werden. Sie hat deswegen eine Petition gestartet. „Es ist ein erhebliches Armuts- und Betriebsrisiko als Selbstständige schwanger zu sein, egal in welcher Berufsgruppe. Es ist noch ein langer Weg, gar keine Frage. Wir müssen noch einiges an Arbeit reinstecken. Aber wir machen das auch ehrenamtlich für andere Frauen, die irgendwann in dieser Situation sein werden.“  

Das Heimat-Team stellt sich vor

Heimat Team