10 Jahre nach Schädel-Hirn-Trauma: Fabian hat ein neues Leben begonnen

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Von Autor/in Heiko Wirtz-Walter

Ich kann mittlerweile Auto fahren, habe eine tolle Wohnung, eine hübsche Freundin und das hätte ich vor fünf, sechs Jahren nie gedacht, dass ich das mal hinkriege in meinem Leben.

Im August 2015 wird Fabian bei einer Party eine Bierflasche über den Kopf geschlagen – mit voller Wucht, von hinten. Der Angriff kam komplett überraschend, der Täter war der Ex-Freund von Fabians damaliger Freundin. Der junge Mann erleidet ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und liegt wochenlang im Koma. Als er aufwacht, kann er weder selbstständig schlucken noch sprechen oder gehen. All das muss Fabian neu lernen.

Aufgeben ist für Fabian keine Option

„Am 16. Januar 2016 hat die Ärztin angerufen, dass wir einen Pflegeplatz für Fabian suchen sollen, dass er nie wieder laufen wird. Da habe ich gesagt: ‚Das kann nicht sein, er bewegt seine Beine im Rollstuhl.‘“, erzählt sein Vater Andreas mit Tränen in den Augen. Fabian gibt nicht auf, jahrelang geht er zu Reha, trainiert hart und macht viele Fortschritte.

Trotz der starken Verbesserung seines Gesundheitszustandes hat Fabian bis heute Einschränkungen: In einer Hand hat er eine Spastik, hat Probleme mit dem Kurzzeitgedächtnis. Das merkt er auch immer wieder im Berufsalltag, oft vergisst er Dinge und muss mehrfach nachfragen. Trotzdem ist er dankbar und glücklich, dass er seit Oktober 2024 im Versicherungsbüro seines Vaters in Frankenthal arbeiten kann.

Aktueller Stand der Ermittlungen

Auf Anfrage teilte die Staatsanwaltschaft in Frankenthal dem SWR mit, dass gegen den rechtskräftig verurteilten Täter weiterhin ein sogenannter Vollstreckungshaftbefehl besteht. Aufgrund dieses Haftbefehls werde weiter nach dem Täter gefahndet. Die Tat als solche könne nicht mehr verjähren, da sie bereits rechtskräftig abgeurteilt worden sei. Jedoch trete mit Ablauf des 25. September 2029 eine sogenannte Vollstreckungsverjährung ein. Nach Ablauf dieser Frist darf die Haftstrafe nicht mehr vollstreckt werden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft bleibt der Täter bis zu diesem Datum zur Festnahme ausgeschrieben.

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