Prävention im Frauenfußball

Schutzkonzept des SC Freiburg: Trainer darf nicht in Frauen-Kabinentrakt

Der SC Freiburg legt großen Wert auf den Schutz seiner jungen Spielerinnen und Spieler. Besonders sensibel ist der Verein im Umgang mit Mädchen und jungen Frauen. Es gibt klare Regeln.

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Von Autor/in Johannes Seemüller

Der SC Freiburg gilt als wichtiger Standort für Frauenfußball in Deutschland und betreibt eines der ersten vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) anerkannten Leistungs- und Talentförderzentren für den weiblichen Bereich. In der aktuellen Saison 2025/26 spielen vier Frauen- und Mädchenteams im Leistungsbereich (Bundesliga, U20-Team in der Regionalliga Süd, U17-Juniorinnen und U15-Juniorinnen).

Der Verein legt großen Wert auf den Kinder- und Jugendschutz. Mit einem eigens erarbeiteten Kinder- und Jugendschutzkonzept sowie der Einbindung einer Ombudsstelle setzt der Sport-Club auf Prävention und Sicherheit. Dieses Konzept gilt für alle Kinder und Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie für alle Schutzbefohlenen ab 18 Jahren, die im Verein oder in den Angeboten des Vereins aktiv sind.  

SWR Sport hat beim SC Freiburg nachgefragt, was das konkret bedeutet.

SWR Sport: Inwieweit ist die Privat- und Intimsphäre der Mädchen und jungen Frauen in den Räumlichkeiten des Trainingsbetriebs gewährleistet? Welche konkreten Regelungen gibt es?

SC Freiburg: Den Trainern und dem männlichen Staff ist der Zugang zum Kabinentrakt während der Trainingszeiten untersagt. Ausnahme sind beispielsweise Krafttrainings mit Athletiktrainern oder Behandlungen von Physiotherapeuten. Diese Einheiten sind aber keine 1:1-Situationen, sondern einsehbar und auch innerhalb der Gesamtabteilung bekannte Termine.

An Spieltagen betreten Trainer erst nach einem Hinweis der Mannschaft oder durch die Betreuerin die Kabine.

Im Kabinentrakt sind keine Bild- und Tonaufnahmen gestattet, um die Privatsphäre der Spielerinnen zu schützen (gilt sowohl für interne als auch externe Medien).

Altach, Freiburg, Scheidegg, Leverkusen, Kaiserslautern

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Welche Regelungen gibt es für den Zutritt externer Personen (wie z. B. Handwerker) zu den Räumlichkeiten?

Externe Personen haben während der Trainingszeiten keinen Zugang zum Kabinentrakt. Handwerkliche Arbeiten finden in der Regel an freien Tagen des Teams statt und werden durch SC-Personal begleitet.

Wie viel Wert wird darauf gelegt, dass möglichst viele weibliche Mitarbeitende im Juniorinnen- bzw. Frauenbereich tätig sind?

Grundsätzlich versuchen wir den Staff möglichst durchmischt in Bezug auf das Geschlecht zu besetzen. Letztendlich entscheidet jedoch unabhängig vom Geschlecht immer die Qualifikation der Personen.

Wie sorgt der Sport-Club dafür, dass jede/r Mitarbeitende das Kinderschutzkonzept verinnerlicht?

Es gibt einmal pro Saison Fortbildungen für alle Mannschaften sowie für alle Mitarbeitenden. Darüber hinaus werden verschiedene Schulungen für die Mitarbeitenden durchgeführt, in denen unser umfangreiches Kinderschutzkonzept aufgegriffen wird (u.a. Medienschulung).

Wie verbindlich ist bei Einstellung von Mitarbeitenden die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses?

Alle Mitarbeitenden, die in Ihrer Funktion mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, müssen bei Einstellung ein erweitertes Führungszeugnis vorweisen. Dies betrifft zum Beispiel Trainer/innen, Pädagog/innen oder Mitarbeitende im Bereich Nachhaltigkeit. Alle zwei Jahre muss dieses Führungszeugnis neu vorgelegt werden.

Mit welchen Maßnahmen/Schulungen werden die Mitarbeitenden und auch die jungen Fußballerinnen gefördert und gestärkt, um eine gesunde Balance zwischen Nähe und Distanz zu gewährleisten?

Wir führen zu Beginn jeder Saison Medienschulungen mit verschiedenen Schwerpunkten durch. Darin geht es u.a. um das Verhalten auf Social Media, um potenzielle Gefahren im Netz, parasoziale Beziehungen sowie den Umgang mit Medien und Fans. Außerdem gibt es pro Saison Kinderschutzschulungen für alle Juniorinnen und für alle Mitarbeitenden. Zudem führen wir weitere Schulungen in der Jugend zum Verhaltenskodex durch.

Erhalten die Fußballerinnen die Möglichkeit einer Begleitung durch Sportpsycholog/innen?

Eine Betreuung durch Sportpsycholog/innen ist bei allen Frauen- und Mädchenteams gewährleistet. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit für individuelle Termine. Außerdem finden regelmäßige Team-Termine mit verschiedenen Inhaltsschwerpunkten (wie mentale Gesundheit) statt.

An welche Personen können sich Mitarbeitende und Fußballerinnen wenden, wenn sie sich unwohl fühlen, Verdacht schöpfen oder bedrückende Situationen erleben?

Es existieren klar benannte Kinderschutzbeauftragte für jedes Team und für die Geschäftsstelle. Es gibt ein klares Interventionskonzept bei einem gemeldeten Verdachtsfall mit Personal- und Rechtsabteilung sowie einer externen Ombudsstelle.