Strenge Abschiebepraxis

Student mit Einser-Abitur in den Irak abgeschoben

Ramzi Awat Nabi wurde im Studentenwohnheim in Stuttgart-Vaihingen festgenommen und abgeschoben. Sein Reisepass ist zwar gültig, die Behörden haben aber Zweifel an seiner Identität.

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Von Autor/in Annika Jahn

Das baden-württembergische Justiz- und Migrationsministerium verfolgt einen strengen Abschiebekurs. Die Abschiebezahlen wurden zuletzt gesteigert: Allein im ersten Halbjahr bis einschließlich Juni 2025 wurden 1.841 Menschen abgeschoben. Unter anderem können Zweifel an der Identität zur Abschiebung führen.

24-Jähriger: "Wollte Beispiel für Integration sein"

So war es auch bei dem 24-jährigen Ramzi Awat Nabi. Er wurde vergangene Woche mitten in der Nacht in seinem Zimmer im Studentenwohnheim Stuttgart-Vaihingen festgenommen und in die irakische Hauptstadt Bagdad abgeschoben. Trotz gültigen Reisepasses bestehen laut der Ausländerbehörde Stuttgart Zweifel an seiner Identität. Seine Integrationsbemühungen wie zum Beispiel, dass er in Deutschland das Abitur erfolgreich mit einem Notendurchschnitt von 1,5 abgelegt hat und nächstes Jahr den Bachelor in Gebäude- und Energietechnik abschließen wollte, haben keinen Ausschlag für eine Aufenthaltserlaubnis gegeben.

Ramzi Awat Nabi kam vor sieben Jahren gemeinsam mit seinem Bruder Bilal vom Irak über Griechenland nach Deutschland. Er lernte Deutsch, machte Abitur und begann ein Studium an der Hochschule Esslingen. Inzwischen ist Ramzi Awat Nabi wieder im Irak. In einem Telefonat mit dem SWR erzählt er, wie er sich seine Zukunft ausgemalt hatte. Nach seinem Bachelorabschluss wollte er arbeiten und sich ein Leben in Deutschland aufbauen. Er wollte ein positives Beispiel für Integration sein, so Ramzi Awat Nabi.

Mit meinem Beispiel wollte ich versuchen, etwas Positives für dieses Land darzustellen.

Ausländerbehörde Stuttgart hat Zweifel an seiner Identität

Diese Pläne sind durch die Abschiebung vorerst auf Eis gelegt. Ramzi Awat Nabis Asylantrag wurde abgelehnt, er war geduldet. Auch seine Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis wurden abgelehnt. Die Begründung: Seine Identität sei nicht geklärt. Seinen jetzigen, vom irakischen Konsulat als echt bestätigten Reisepass, habe er möglicherweise mit einer gefälschten ID-Karte erworben, so die Begründung der Ausländerbehörde Stuttgart.

Der von Ramzi Awat Nabi eingesetzte Anwalt Stefan Weidner hat noch versucht, per Eilantrag die Abschiebung in letzter Sekunde zu stoppen. Ohne Erfolg.

Rechtsanwalt: Fokus liegt auf den Abschiebezahlen

Rechtsanwalt Weidner bezeichnet die Abschiebung als "überhastet und voreilig". Man hätte bei Ramzi Awat Nabi noch genügend Möglichkeiten gehabt, um die Zweifel zu seiner Identität zu klären: "Er ist kein Mann, der unbedingt jetzt weg muss, weil er Straftäter oder eine problematische Person ist, die vielleicht auch gefährlich ist. Man hätte das in aller Ruhe noch klären können", sagt Weidner. Seiner Meinung nach würden die Behörden bei einer Abschiebung inzwischen nicht mehr nach der jeweiligen Person entscheiden, sondern legten ihren Fokus auf die Abschiebezahlen. Dann würden eben zuerst die Menschen abgeschoben, deren Adresse oder Arbeitsplätze man kenne, da man sie dort schnell und einfach finden könne.

Dass Ramzi Awat Nabi wieder zurückgeholt wird, schätzt der Rechtsanwalt Weidner als unwahrscheinlich ein. Seine Chance sei es jetzt, ein Studentenvisum zu beantragen und zu versuchen, die Einreisesperre von drei Jahren, die wegen der Abschiebung besteht, zu verkürzen. Die Kosten für die Abschiebung müsse Ramzi Awat Nabi dem Anwalt zufolge dann aber zurückzahlen.

Ramzi gemeinsam mit einem Freund und einem Mitbewohner Mahsuni Tas.
Ramzi (Mitte) gemeinsam mit einem Freund (links) und seinem Mitbewohner Mahsuni Tas (rechts) im Studentenwohnheim. Privat

Grüne im Landtag kritisieren harte Abschiebepraxis

Die Grünen im baden-württembergischen Landtag äußern Kritik an der Abschiebepraxis von Migrationsministerin Marion Gentges (CDU). Landtagsabgeordnete Daniela Evers (Grüne) hat selbst als Anwältin für Asylrecht gearbeitet und kritisiert, dass das Justizministerium bei Abschiebungen die Ermessensspielräume sehr eng auslege.

BW-Justizministerium: Müssen uns an das bestehende Recht halten

Das baden-württembergische Justizministerium antwortete auf SWR-Anfrage, dass die Ausländerbehörden gesetzlich dazu verpflichtet seien, jemanden abzuschieben, wenn die Person vollziehbar ausreisepflichtig sei, sie nicht innerhalb einer gesetzten Frist freiwillig ausreise und keine Abschiebungshindernisse vorliegen. Die Ausländerbehörden hätten hier keine Ermessensspielräume und seien an das bestehende Recht gebunden und hätten die Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge konsequent umzusetzen, so das Ministerium. Allein die Ausübung einer Beschäftigung nach einer rechtskräftigen Ablehnung begründe grundsätzlich kein Bleiberecht.

Freunde organisieren Demo und Petition

Ramzi Awat Nabis Bruder, seine Kommilitonen und Freunde wollen die Entscheidung nicht hinnehmen. Für Samstag haben sie eine Demonstration geplant und auch eine Petition ins Leben gerufen. Als Ramzi Awat Nabi vergangene Woche im Wohnheim von der Polizei festgenommen wurde, war das für sein Umfeld ein großer Schock, erzählen die jungen Männer. Serzan Hayda, ein Freund von Ramzi Awat Nabi, sagt, dass er wohl versucht habe, seine Dokumente zu zeigen. Aber die Polizei habe vermutlich nicht zuhören wollen, so Hayda.

Ramzis Freunde haben in Stuttgart eine Demonstration gegen seine Abschiebung organisiert.
Ramzis Freunde haben in Stuttgart eine Demonstration gegen seine Abschiebung organisiert.

Mahsuni Tas, Ramzi Awat Nabis Mitbewohner, wurde während der Festnahme nicht zu ihm gelassen. Seine Abschiebung sei eine "totale Katastrophe": "Es gibt bestimmt Leute, die abgeschoben werden müssen, aber ich finde, ein Student, der sich hier ein Leben aufbaut, der Energietechnik studiert, in Baden-Württemberg dann später in der Energiebranche arbeiten könnte, würde auch dem Land einen erheblichen Beitrag zuführen", sagt Mahsuni Tas.

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Annika Jahn
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Luisa Weinig
Bild von SWR-Redakteurin Luisa Weinig

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