Beamte des Landeskriminalamts (LKA) Baden-Württemberg haben am Donnerstag einen irakischen Staatsangehörigen im Ortenaukreis festgenommen. Im Haftbefehl wird dem Mann zur Last gelegt, sich spätestens im April 2016 im Irak der terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) angeschlossen zu haben. Bis zum Frühjahr 2017 soll er in einer Kampfeinheit eingesetzt worden sein.
Der Beschuldigte wurde am Vormittag dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe vorgeführt, der den Haftbefehl in Vollzug setzte und Untersuchungshaft für den Mann anordnete.
Der Festgenommene sei dringend verdächtig, sich - zunächst als Heranwachsender, später als Erwachsener - mitgliedschaftlich in einer terroristischen Vereinigung im Ausland betätigt zu haben, so der Vorwurf der Bundesanwaltschaft. Als Heranwachsender gilt im deutschen Strafrecht, wer über 18 aber noch unter 21 Jahre alt ist.
ARD-Terrorismusexperte: einer von vielen IS-Altfällen
Laut ARD-Terrorismusexperte Holger Schmidt handelt es sich bei dem Fall um einen von vielen sogenannten IS-Altfällen. Also Personen, deren mutmaßliche Taten schon länger zurückliegen und bei denen sich der Vorwurf auf Taten im Ausland beziehen. In letzter Zeit häufen sich solche Festnahmen, da im Irak Listen und personalaktenähnliche Dokumente aufgetaucht sind, aus denen sich Hinweise auf mögliche frühere IS-Kämpfer ergeben.