Urteil in München

Jugendliche nach Oktoberfest missbraucht: Haftstrafe für Priester aus Erzbistum Freiburg

Er trank mit Jugendlichen Alkohol und missbrauchte sie danach. Ein Priester aus dem Erzbistum Freiburg ist deswegen nun verurteilt worden - aber nicht für alle Taten.

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Von Autor/in Wera Engelhardt

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs zweier Jugendlicher nach einem Oktoberfest-Besuch und wegen des Besitzes von Kinderpornografie ist ein katholischer Priester aus der Erzdiözese Freiburg zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Der Mann gehört einem katholischen Orden an, war jedoch über Jahre hinweg vom Erzbistum Freiburg zur Seelsorge eingesetzt worden. Das Landgericht München I verhängte am Mittwoch eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten gegen den 58-Jährigen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Priester und Ordensmann zwei männliche Jugendliche nach einem gemeinsamen Oktoberfestbesuch 2005 im angemieteten Hotelzimmer missbraucht hat. Diese hätten sich wegen ihres betrunkenen Zustands nicht wehren können. Dazu kommt der Besitz von jugendpornografischen Fotos, die 2024 auf seinem Mobiltelefon gefunden wurden.

Gericht: Priester war für Opfer "Täter und Wohltäter zugleich"

Wegen weiterer Missbrauchstaten, die sich im Gemeindehaus des Priesters an seiner damaligen Seelsorgsstelle in einer kleinen Gemeinde im Schwarzwald ereignet haben sollen, wurde der Mann nicht verurteilt. Dies wäre nur möglich gewesen, wenn die Taten nach einer Gesetzesänderung 2016 geschehen wären, betonte der Münchner Richter. Vor Gericht hatte der Priester die Taten eingeräumt.

Für seine Opfer sei der Angeklagte "Täter und Wohltäter zugleich" gewesen, sagte der Richter und sprach von der Ausnutzung eines Vertrauensverhältnisses. "Die Schuld, die Sie letztlich auf sich getragen haben 2005, wiegt zu schwer." Darum sei eine Bewährungsstrafe nicht möglich. Für die Bewährungsstrafe hatte sich die Verteidigung ausgesprochen. Die Staatsanwaltschaft dagegen hatte sogar vier Jahre und zehn Monate Haft gefordert.

Betroffene brauchen Gerechtigkeit. Da hilft jedes Urteil.

Jede Missbrauchssituation sei eine zu viel, sagt Christoph Neubrand, Generalvikar der Erzdiözese Freiburg. Urteile wie dieses könnten aber auch ein Momentum schaffen: "Betroffene brauchen Gerechtigkeit. Da hilft jedes Urteil." Neubrand sieht eine Mitverantwortung für den von der Erzdiözese eingesetzten Ordenspriester: "Es ist schlimm, dass es ein Seelsorger und Priester war, der für uns im Dienst war. Die Grundverantwortung, ihn dienstlich zu führen, liegt beim Orden der Pauliner."

Generalvikar Christoph Neubrand in seinem Büro im Erzbischöflichen Ordinariat
Generalvikar Christoph Neubrand

Opfer sexualisierter Gewalt bräuchten Jahre, um das Erlebte zu verarbeiten. Darum blieben die Missbrauchsfälle jahrelang unentdeckt, so Neubrand. "Im Jahr 2005 war die gesellschaftliche und kirchliche Situation eine andere. Dinge wurden nicht wahrgenommen oder ernst genommen." Heute habe sich dies grundlegend geändert: "So konnten wir die betroffene Person über eine unabhängige Ansprechperson ermutigen, Anzeige zu erstatten", sagt Neubrand.

Erzdiözese: "Scham und Mitverantwortung"

Anfang 2023 hatte sich einer der Betroffenen an die Missbrauchsbeauftragte des Erzbistums Freiburg gewandt. Der Pauliner-Orden, dem der Beschuldigte angehört, meldete die Vorwürfe dann der Staatsanwaltschaft. Das Erzbistum Freiburg drückt dem Betroffenen in einer schriftlichen Stellungnahme ihren Respekt aus: "Ohne seine Bereitschaft, das Erlebte zu schildern und dem Weg einer Strafanzeige zuzustimmen, wäre dieses Urteil nicht möglich gewesen."

Dass die Taten möglich gewesen sind und über lange Zeit unentdeckt blieben, erfülle die Erzdiözese mit Scham. "Wir bekennen uns zur Mitverantwortung für die Schutzbefohlenen in unseren Gemeinden", erklärt das Erzbistum. Und weiter: "Wir müssen uns heute kritisch fragen, welche Signale damals möglicherweise übersehen oder falsch gedeutet wurden."

Freiburger Betroffenenbeirat fordert Schutzmaßnahmen

Das Urteil ist ein wichtiges Signal und die Reaktion des Erzbistums klingt gut. Aber Scham allein schützt keine Kinder.

Der Betroffenenbeirat der Erzdiözese begrüßte das Urteil als "wichtiges Signal". Es sei bemerkenswert, "dass hier ein noch lebender Kleriker vor einem ordentlichen Gericht verurteilt wurde - das hat Seltenheitswert", hieß es in einer Stellungnahme. Für die Betroffenen sei das Urteil eine große Erleichterung. Einer von ihnen habe erzählt, dass man ihm lange nicht geglaubt habe. Er habe selbst jahrelang an den Geschehnissen gezweifelt. Jetzt sei die Glaubwürdigkeit wiederhergestellt.

Der Beirat erklärte, Priester und Pfarrer seien Persönlichkeiten, "die man gerade in kleinen Gemeinden zum Teil noch heute auf ein Podest stellt". Dies begünstige solche Taten und bringe Betroffene zum Schweigen. Die Reaktion der Erzdiözese nehme man ernst. Nun will der Beirat wissen, ob der Täter nach seiner Haftstrafe in sein Kloster zurückkehren darf. Und welche arbeitsrechtlichen und kirchenrechtlichen Konsequenzen die Erzdiözese aus dem Urteil zieht.

Zuletzt lebte der Priester in einem Kloster in Oberbayern. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden.

Missbrauchsbericht: Mindestens 540 Opfer im Erzbistum Freiburg

Eine unabhängige Experten-Kommission hatte im April 2023 einen erschütternden Missbrauchsbericht für die Erzdiözese Freiburg vorgelegt. Darin war die Rede von mindestens 540 Missbrauchsopfern seit 1945. 250 Priester seien nachweislich schuldig oder des Missbrauchs beschuldigt worden. Das Erzbistum gehört mit etwa 1,5 Millionen Katholiken zu den größten der 27 Diözesen Deutschlands.

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Autor/in
Wera Engelhardt
SWR Redakteurin Wera Engelhardt

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