Das Freiburger Landgericht sieht es als erwiesen an, dass der 56-jährige Mann im März in Freiburg die Krankenwagen in Brand gesetzt hat. Aufgrund seiner bipolaren Störung war er zum Zeitpunkt der Tat nur eingeschränkt schuldfähig. Das Gericht hat eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beschlossen. Der Vorfall beim Malteser Hilfsdienst habe erhebliches Gewicht: Da von dem Mann aktuell Gefahr ausgehe, müsse er therapeutisch behandelt werden, auch zum Schutz der Allgemeinheit.
Brandstifter war früher selbst bei den Maltesern Freiburg
Der Vorsitzende Richter betonte, der Angeklagte habe im Prozess einen ordentlichen Eindruck gemacht, sei ruhig geblieben und habe Reue gezeigt. Nach der Urteilsbegründung ließ der Mann den Kopf in den Nacken fallen und schaute kurz zur Decke.
Bereits zu Beginn des Verfahrens hatte sich der 56-Jährige entschuldigt. Im Prozess äußerte er sich jedoch nicht zu den Details seiner Anklage. Er gab an, sich nicht an die Brandserie erinnern zu können.
Bei dem Täter handelt es sich um einen ehemaligen Mitarbeiter der Malteser in Freiburg. Laut eines befragten Sanitäters ist er dort während seiner Beschäftigung vor einigen Jahren bereits negativ aufgefallen.
Aufgrund psychischer Störung vermindert schuldfähig
Bei den Gerichtsverfahren handelte es sich um ein sogenanntes Sicherungsverfahren. Dabei werden generell keine Strafen verhängt. Ausschlaggebend dafür war, dass der Täter unter einer psychischen Krankheit leidet.
Die Taten soll er im manischen Zustand begangen haben. Zeugen berichteten, dass der 56-Jährige zur Tatzeit sehr aufgekratzt gewirkt habe, was für ein manisches Verhalten spreche, so das Gericht. Der Mann habe seine Medikamente nur unregelmäßig eingenommen. Zudem fehle ihm das Verständnis über das Ausmaß seiner Krankheit.
Weitere Vorwürfe gegen den Brandstifter
Neben Brandstiftung und Sachbeschädigung in Höhe von etwa 450.000 Euro musste sich der 56-Jährige auch wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Beleidigung, Bedrohung und Körperverletzung verantworten. Auch bei diesen Taten wurde seine psychische Krankheit berücksichtigt.
Das Gericht betonte, dass die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ein starker Eingriff in das Leben des Mannes sei. Die Sicherheit der Bevölkerung habe jedoch Vorrang. Denn das Feuer hätte auch auf ein benachbartes Pflegeheim übergreifen und Menschen in Gefahr bringen können.
Bei erfolgreicher Therapie und gutem Verhalten könnte der 56-Jährige später Lockerungen bekommen und eines Tages wieder ein normales Leben in Freiheit führen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.