Der Mann hatte seine Tat bereits am ersten Prozesstag gestanden. Nach einem Streit hatte er seiner Ehefrau mit dem Küchenmesser in Hals und Oberkörper gestochen. Der 47-jährige war wohl frustriert über die eigene Rolle in seiner Familie.
Das Gericht wertete die Tat als Totschlag. Während der etwa einstündigen Urteilsverkündung hielt der Angeklagte den Blick starr nach unten gerichtet. Er war mit Fußfesseln über den Schuhen zum Gerichtstermin erschienen.
Mann mit seiner Situation in Deutschland unzufrieden
Ein wichtiger Grund für die Tat war aus Sicht des Gerichts wohl, dass der Täter mit der Rolle in seiner aus Afghanistan geflohenen Familie zunehmend unzufrieden war. Seine fünf Kinder und seine Frau fanden sich gut in Deutschland zurecht und hatten Deutsch gelernt. Der Angeklagte kam auch nach mehreren Deutschkursen über einfache Grundkenntnisse nicht hinaus. Die Sprachbarriere machten es dem Angeklagten schwer, eine Arbeit zu finden, die ihm gefiel. Stellen vom Arbeitsamt lehnte er ab. Dadurch kam es auch zu finanziellen Kürzungen.
Wir brauchen die Mutter, den Vater brauchen wir nicht
In Afghanistan hatte er als Angestellter einer deutschen Firma noch einen guten Lohn verdient, mit dem er seiner Familie einen guten Lebensstandard bieten konnte. Das änderte sich nach der Flucht der Familie vor den Taliban und in ihrem neuen Leben in Deutschland. Die Familie war 2024 nach Müllheim gezogen.
Täter fühlte sich von eigener Familie nicht mehr respektiert
Nach Auffassung des Gerichts bekam der Angeklagte immer mehr den Eindruck, seine Familie respektierte ihn nicht mehr im selben Maße wie zuvor in Afghanistan. "Der Angeklagte war von dem Gefühl geplagt, um ihn herum machten alle bedeutende Fortschritte, während er selbst auf der Strecke bleiben und für seine Familie zunehmend nutzlos werde", so der Richter. Auch weil der Täter wohl seine Rolle als männliches Familienoberhaupt durch den sozialen Aufstieg seiner Frau bedroht sah, kann die Tat als Femizid gewertet werden.
Angeklagter stand nicht unter Alkohol - oder Drogeneinfluss
Es kam immer häufiger zu Streit zwischen den Ehepartnern. Gewalt war bis dahin nicht im Spiel. Umso überraschender erschien für das Gericht die Tat des Mannes, der bis dahin als friedlicher Mensch beschrieben wurde. Während des tödlichen Streits im Juni 2025 stand der Angeklagte weder unter Alkoholeinfluss noch hatte er Drogen genommen. Die fünf Kinder hatten von der Tat nichts mitbekommen, sie wurden erst danach vom Vater geweckt. In Panik rannten sie zu den Nachbarn, die sofort die Polizei benachrichtigen. Der Angeklagte selbst versuchte sich mit einem Messer umzubringen. Die Beamten mussten einen Taser benutzen, um ihn davon abzuhalten.
Kinder haben keinen Kontakt mehr zu Vater
Die beiden älteren Töchter machen eine Ausbildung als Krankenschwester und Erzieherin. Die drei Minderjährigen gehen noch zur Schule. Die Kinder haben laut eigener Aussage keinen Kontakt mehr zu dem Vater. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.