Laut Regierungspräsidium Freiburg ist die Enteignung dreier Grundstücke, auf denen die Stadt Konstanz Wohnraum plant, rechtskräftig. Gegen die Vorabentscheidung vom April seien keine Rechtsmittel eingelegt worden. Damit ist der erste Enteignungsfall im Rahmen der Gebietsentwicklung "Hafner" der Stadt Konstanz entschieden.
Der Eigentümer hatte sich geweigert, der Stadt seine drei unbebauten und bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen zu verkaufen. Laut Stadt wird er nun mit dem ermittelten Grundstückswert entschädigt. Die insgesamt knapp fußballfeldgroße Fläche werde städtisches Eigentum. In dem neuen Stadtteil "Hafner" sollen Wohnungen für mehr als 7.000 Menschen entstehen.
Der rechtskräftige Beschluss [...] bestätigt aus rechtlicher Sicht das gewichtige öffentliche Interesse der Entwicklung von Wohn- und Gewerbeflächen am Hafner.
Der Projektleiter des neuen Konstanzer Wohngebiets "Hafner", Lukas Esper, betont in einer schriftlichen Stellungnahme: "In vielen Verhandlungsrunden haben wir – leider erfolglos – versucht, die betreffenden Grundstücke freihändig zu erwerben." Am Ende habe die Stadt in das Enteignungsverfahren einsteigen müssen, um die Entwicklung des Gebietes nicht zu gefährden.
Erster Fall einer Enteignung nach Baugesetzbuch in Konstanz
Laut der Stadt Konstanz hat es in Konstanz noch nie einen vergleichbaren Fall als Instrument des "besonderen Städtebaurechts" im Baugesetzbuch gegeben. Allerdings komme dies bundesweit immer wieder vor - auch in größeren Zahlen. Enteignungen für den Straßenbau durch übergeordnete Behörden habe es dagegen in Konstanz bereits in einigen Fällen gegeben.
Zwei weitere Enteignungsverfahren laufen noch
Im Rahmen der Planungen für den neuen Stadtteil "Hafner" laufen laut der Stadt Konstanz noch zwei weitere Enteignungsverfahren. Zu Beginn des Projektes im Jahr 2016 habe es rund 300 private Grundstückseigentümer gegeben. Im Vergleich zu dieser Zahl würden die notwendigen Enteignungsverfahren äußerst gering bleiben, heißt es von der Stadt. Mit den allermeisten Eigentümerinnen und Eigentümern konnte und kann sich die Stadt über einen Verkauf der Flächen einigen.