Das Land Baden-Württemberg investiert insgesamt sieben Millionen Euro in den Bau von drei Frauen- und Kinderschutzhäusern. Eins davon soll in Ravensburg neu gebaut werden, die anderen beiden sind in den Landkreisen Esslingen und Ludwigsburg geplant. Insgesamt sollen 43 neue Plätze entstehen. Das Frauen- und Kinderschutzhaus in Ravensburg ist laut dem Betreiberverein "Frauen und Kinder in Not e.V." das einzige im Kreis. Es nimmt im Schnitt im Jahr 50 bis 90 Frauen und Kinder auf.
Mit dem Bau von drei neuen Kinder- und Frauenschutzhäusern werden wir den Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher Gewalt weiter ausbauen.
Aktuelles Frauenhaus in Ravensburg in schlechtem Zustand
Der Neubau ist notwendig, weil das bisherige Frauen- und Kinderschutzhaus in Ravensburg laut einer Mitteilung des Landes in einem schlechten Zustand ist. Das neue Haus soll das alte ersetzen und 13 Plätze für Frauen und Kinder haben, die Schutz brauchen - vor gewalttätigen Partnern oder Ex-Partnern beispielsweise. Geplant seien Appartements - so könnten auch Mütter mit älteren Söhnen Zuflucht finden, heißt es. Zudem sei ein Zimmer für Notfälle vorgesehen.
Neubau wird größtenteils durch Land finanziert
Die Gesamtkosten für das neue Frauen- und Kinderschutzhaus in Ravensburg betragen 3,2 Millionen Euro. Das Land übernimmt davon 2,4 Millionen Euro. Der Neubau soll im Jahr 2027 fertig sein.
Paritätische Wohlfahrtsverband: Bedarf an Frauenhäusern in BW nicht gedeckt
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg begrüßt die Investition der Landesregierung, mahnt jedoch an, dass der Bedarf damit nicht gedeckt sei. Das Problem bestehe darin, dass viele der 44 Frauenhäuser in Baden-Württemberg in die Jahre gekommen seien und es deutlich zu wenig Plätze gebe. Außerdem entsprächen die Wohnstandards häufig nicht mehr den heutigen Anforderungen, heißt es vom Wohlfahrtsverband.
Demnach müssten sich viele Frauen mit ihren Kindern ein Einzelzimmer teilen, und es komme vor, dass sich zehn Menschen eine Toilette teilen. Mit dem Gewalthilfegesetz haben von Gewalt betroffene Frauen und Kinder ab 2032 einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Um dies umsetzen zu können, müsse die Landesregierung bis Ende des Jahres einen konkreten Plan vorlegen, fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband.