Berufungsgericht bestätigt Urteil

Autofahrer muss in Haft nach tödlichem Unfall in Bad Waldsee

Im Prozess um ein tödliches Überholmanöver hat das Landgericht Ravensburg geurteilt, dass der Autofahrer für eineinhalb Jahre ins Gefängnis muss. Die Berufung wurde damit abgelehnt.

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Von Autor/in Theresia Blömer

Das Landgericht Ravensburg hat am Mittwoch die Haftstrafe für einen Autofahrer bestätigt, der bei Bad Waldsee (Kreis Ravensburg) einen tödlichen Unfall verursacht hatte. Der Angeklagte, ein 36-jähriger Mann aus Bad Waldsee, wollte mit dem Berufungsverfahren eine Bewährungsstrafe erreichen, um nicht ins Gefängnis zu müssen. In einem ersten Prozess war er zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Der Mann hatte den Unfall vor zwei Jahren bei Bad Waldsee durch ein riskantes Überholmanöver verursacht und Fahrerflucht begangen. Eine 18-Jährige starb, mehrere Menschen wurden schwer verletzt.

Autofahrt trotz Führerscheinentzugs

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Auto gefahren ist, obwohl sein Führerschein nach dem Unfall eingezogen worden war. Er habe damit gezeigt, dass er sich nicht an Regeln halte.

Der 36-Jährige gestand im Berufungsprozess, dass er den Unfall, der durch sein riskantes Überholmanöver verursacht wurde, bemerkt hatte und davon gefahren war. Das hatte er im ersten Prozess noch geleugnet.

Verteidiger kündigt Revision an

Der Verteidiger des Angeklagten kündigte an, gegen das Urteil Revision einlegen zu wollen.

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