BGH verwirft Revision des Angeklagten

Urteil im Fall Jasmin M. ist rechtskräftig

Achteinhalb Jahre muss der Ex-Freund der vermissten 21-jährigen Jasmin M. aus Eigeltingen ins Gefängnis. Das Urteil des Landgericht Konstanz von Ende Januar ist jetzt rechtskräftig

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Der 43-jährige Angeklagte im Fall Jasmin M. muss das Urteil des Landgerichts Konstanz gegen ihn akzeptieren. Er war nach dem Verschwinden der 21-jährigen Jasmin M. aus Eigeltingen (Kreis Konstanz) unter anderem wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu achteinhalb Jahre in Haft verurteilt worden. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) verwarf die Revision des Angeklagten überwiegend.

Mutter von Jasmin M. erleichtert über Urteil

Die Verteidigung hatte einen Freispruch für den 43-jährigen Ex-Freund von Jasmin M. gefordert. Die Mutter der getöteten Jasmin M. sagte gegenüber dem SWR, dass es ihr viel bedeute, dass der Prozess nun rechtskräftig abgeschlossen sei.

Der Angeklagte selbst hatte sich an den zehn Verhandlungstagen am Landgericht Konstanz nicht geäußert. Das Gericht war deswegen auf Indizien wie beispielsweise digitale Spuren angewiesen. Die Leiche von Jasmin M. wurde bis heute nicht gefunden.

Angeklagter bereits im Januar verurteilt

Er war Ende Januar insgesamt wegen Körperverletzung mit Todesfolge, wegen vorsätzlicher Körperverletzung, wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen in mehreren Fällen und wegen mehrerer waffenrechtlicher Delikte verurteilt worden.

Der BGH hat den Schuldspruch des landgerichtlichen Urteils nun überwiegend bestätigt. Lediglich hinsichtlich der sieben Videoaufnahmen, die die Geschädigte in ihrem Wohnzimmer beim Schlafen oder Fernsehen zeigten, hat er die Verurteilung aufgehoben und den Angeklagten freigesprochen.

Der Angeklagte im Fall Jasmin M. vor der Urteilsverkündung vor dem Gericht in Konstanz
Der Angeklagte im Fall Jasmin M. im Januar vor der Urteilsverkündung im Landgericht Konstanz.

Von Leiche fehlt immer noch jede Spur

Das Landgericht hatte den 43-jährigen Deutschen fast ein Jahr nach dem Verschwinden der 21 Jahre alten Frau verurteilt. Die Kammer war davon überzeugt, dass der 43-Jährige seine Ex-Freundin im Februar 2023 erdrosselte, erwürgte oder so massiv stieß, dass sie starb. Die Leiche der jungen Frau aus Eigeltingen soll er entsorgt haben. Sie wurde bis heute nicht gefunden.

Die 21-Jährige und der 43-Jährige waren nach Angaben des Gerichts von August 2021 bis Oktober 2022 ein Paar. Kurz nach der Trennung soll der Mann der Frau heftig ins Gesicht geschlagen haben. Ihren Aufenthaltsort trackte er nach Ansicht des Gerichts heimlich mit einem GPS-Sender, den er am Auto der Frau verbaut hatte. Mit einem meterlangen, selbst gebauten Selfiestick fotografierte und filmte er demnach die 21-Jährige in ihrer Wohnung und auch in der Wohnung mit einem neuen Mann, den sie kennengelernt hatte.

Erstmals publiziert am
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SWR