Ein zwölfjähriges Mädchen ist am Sonntag in Öhringen (Hohenlohekreis) von einer amerikanischen Bulldogge ins Genick gebissen worden. Katrien Lismont aus Bretzfeld (Hohenlohekreis) ist Hundetrainerin und auf verhaltensauffällige Hunde spezialisiert. Amerikanische Bulldoggen, wie der Hund, der in Öhringen zugebissen hat, haben laut Lismont eine lange Zündschnur. Sie erklärt den Zusammenhang zwischen aggressivem Hundeverhalten und der psychischen sowie physischen Gesundheit der Tiere.
Hundetrainerin ordnet ein
Katrien Lismont ist die Inhaberin der Hundeschule doGood in Bretzfeld. Sie arbeitet seit zwanzig Jahren intensiv mit Hunden und hat in dieser Zeit ein tiefes Verständnis für die Verhaltensmuster von beißenden Tieren entwickelt - insbesondere für die sogenannten Molosser, zu deren Rassenfamilie auch die amerikanische Bulldogge zählt. Sie selbst hat einen Boxer, auch der zählt zu den Molossern.
Ein Hund beißt niemals ohne Grund.
"Sie haben eine bemerkenswerte Kontrolle über ihr Beißwerkzeug", erklärt die Verhaltenstrainerin. Ein Biss in solch heftiger Ausprägung wie in Öhringen geschehe auf keinen Fall aus einer Spaßsituation. In so einem Fall gebe es immer einen Auslöser.
Schmerzen und Erschöpfung als mögliche Auslöser
Nach Angaben der Polizei hat das 7-jährige amerikanische Bulldoggen-Weibchen vor dem Vorfall nie zugebissen. Doch warum ein Hund nach einem Menschen schnappt, kann viele Gründe haben. Ohne die genaue Situation des Hundes zu kennen, sei Lismont ein fundiertes Urteil unmöglich. Doch in vielen Fällen hänge eine Beißattacke mit physischen oder psychischen Problemen des Tieres zusammen, ist Katrien Lismont überzeugt.
Beißende Hunde hätten häufig körperliche Schmerzen oder andere Leiden, die von außen nur schwer erkennbar sind. Besonders die amerikanische Bulldogge sei es gewohnt, ihre Beschwerden zu verbergen und habe eine hohe Stress- und Schmerzschwelle. "Sie sind unglaublich widerstandsfähig und können Schmerzen sehr gut verbergen", erklärt Lismont, die selbst seit knapp zwei Jahrzehnten Molosser trainiert. "Ganz früher wurden sie dafür gezüchtet, um Rinder anzuspringen, sich festzubeißen und all das auszuhalten."
Oft übersehen werde auch die psychische Gesundheit des Hundes. Vierbeiner bräuchten eine beträchtliche Menge an Ruhe, um sich zu erholen. "Ein erwachsener Hund braucht etwa 16 Stunden Ruhe oder Tiefschlaf, Welpen sogar bis zu 20 Stunden", erklärt die Hundetrainerin. Werden diese Bedürfnisse nicht gedeckt - sei es durch Ruhemangel oder verborgene Schmerzen - könne das dazu führen, dass sie ihre Impulskontrolle verlieren und aggressiv auf äußere Reize reagieren. "Das ist bei uns Menschen genauso", sagt Lismont. "Wenn wir müde oder erschöpft sind, reagieren wir auch gereizter oder schneller auf Stress." Der Unterschied: Menschen können selbst entscheiden, wie sie reagieren, während Hunde meist instinktiv handeln würden.
Stadt reagiert nach Biss ins Genick Mädchen in Öhringen von Bulldogge gebissen: Hund bekommt Maulkorb
Ein zwölfjähriges Mädchen ist am Sonntag beim Spielen in Öhringen von einer Bulldogge gebissen worden. Inzwischen hat die Stadt reagiert und Auflagen für den bissigen Hund erlassen.
Gesundheit und Erziehung als Schlüsselfaktoren
Ein weiterer Faktor, der das Verhalten eines Hundes maßgeblich beeinflusse, ist die Art der Erziehung. Tiere, die besonders streng erzogen würden, könnten in stressigen Situationen eher aggressiv reagieren. Während Hunde, die in einem stressfreien, liebevollen Umfeld aufgewachsen seien, in schwierigen Situationen ruhiger und kontrollierter blieben. Wie das im konkreten Fall in Öhringen war, könne Lismont natürlich nicht beurteilen, da lasse sich nur spekulieren. Klar sei aber, wenn Hunde und Kinder zusammen sind, müsse der Halter immer dabei sein. "Da muss wirklich ganz strikt aufgepasst werden und die Erwachsenen müssen da ihre Verantwortung übernehmen."
Rechtliche Lage: Wer haftet bei einem Hundebiss?
Die rechtliche Lage im Falle eines Hundebisses ist klar: der Halter haftet. Der müsse damit grundsätzlich immer die Verantwortung übernehmen, erklärt Rechtsanwältin Dagmar Totz aus Neckarsulm (Kreis Heilbronn). Sie beschäftigt sich beruflich vor allem mit den Opfern von Hundebissen und entsprechenden Entschädigungen.
Dann wird von Listen- und Kampfhunden gesprochen
So klar die rechtliche Lage ist, umso schwieriger steht es um die gesetzliche: Amerikanische Bulldoggen, wie in diesem Fall von Öhringen, sind in Baden-Württemberg keine offiziellen Listenhunde, umgangssprachlich auch Kampfhunde genannt. Anders ist es in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern, hier zählt er durchaus zu den Listenhunden.
Allerdings kann die Behörde einen Hund wie die amerikanische Bulldogge nach der Kampfhundeverordnung Baden-Württembergs individuell als "gefährlichen Hund" einstufen. Dafür braucht es aber in der Regel Anzeichen von aggressivem Verhalten des Vierbeiners. Bei einer solchen Einzelfallentscheidung gilt der Vierbeiner dann vorerst als Listenhund. Halter können aber durch einen sogenannten Wesenstest ein Negativgutachten erhalten, um den Hund von der speziellen Haltung wieder zu befreien. Der Wesenstest ist allerdings beispielsweise für amerikanische Bulldoggen in Baden-Württemberg nicht verpflichtend. Da der Hund zuvor auch nicht auffällig geworden war, wurde er auch nicht als Listenhund eingestuft.
Die Stadtverwaltung hat allerdings bereits am Montag mit sofortigen Auflagen gegen den Halter des Hundes reagiert. Der Hund muss ab sofort einen Maulkorb tragen und immer angeleint sein, heißt es.