Eine Auseinandersetzung zwischen zwei Männern hat am Mittwoch gegen 19:45 Uhr in Künzelsau (Hohenlohekreis) einen größeren Polizeieinsatz ausgelöst. Nach Angaben der Polizei meldeten Zeugen, dass einer der Männer den anderen mit einer Schusswaffe bedroht habe.
Polizei geht zunächst von besonderer Gefahrenlage aus
Wegen der gemeldeten Schusswaffe ging die Polizei zunächst von einer besonderen Gefahrenlage aus, sagte ein Polizeisprecher auf SWR-Anfrage. Als die Einsatzkräfte eintrafen, hatten sich die beiden Kontrahenten allerdings bereits voneinander getrennt.
Der mutmaßlich bewaffnete 44-Jährige war in eine nahegelegene Spielothek gegangen. Dort traf ihn die Polizei an und stellte seine Waffe sicher. Dabei stellte sich heraus, dass es sich um eine Gaspistole handelte. Einen Kleinen Waffenschein besitzt der Mann nach Angaben der Polizei nicht. Daher wird gegen ihn wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt. Verletzt wurde bei dem Vorfall niemand.
Warum auch Gaspistolen Polizeieinsätze auslösen können
Dass die Polizei in Künzelsau zunächst von einer besonderen Gefahrenlage ausging, hängt auch damit zusammen, dass Einsatzkräfte aus der Entfernung nicht unbedingt erkennen können, ob eine Waffe tatsächlich scharf ist, sagte ein Polizeisprecher dem SWR. Nach Angaben der Polizeilichen Kriminalprävention sind Schreckschusswaffen von echten Waffen häufig nicht zu unterscheiden. Im schlimmsten Fall könne das sogar zum Schusswaffengebrauch durch die Polizei führen.
Wer eine zugelassene Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstücks führen will, benötigt dafür in der Regel einen Kleinen Waffenschein. In Baden-Württemberg waren Ende 2025 rund 115.170 Kleine Waffenscheine registriert. Der 44-Jährige in Künzelsau besaß laut Polizei keinen solchen Waffenschein.